Die Neuordnung sieht ferner vor, dass in eindeutigen Fällen ein Bischof in einem Schnellverfahren eine katholische Ehe für ungültig erklären kann. Die katholische Kirche betrachtet gültig geschlossene Ehen als unauflöslich und verweist zur Begründung auf das in der Bibel überlieferte Jesuswort "Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" (Matthäus 19,6). Dementsprechend kennt das Kirchenrecht keine Scheidung. Wenn verheiratete Katholiken ihre Verbindung als dauerhaft gescheitert ansehen, steht ihnen der Weg zu einem Kirchengericht offen. Unter bestimmten Bedingungen kann dort im Nachhinein festgestellt werden, dass die Ehe nicht gültig zustande gekommen ist und damit aus kirchlicher Sicht nie bestanden hat. Katholiken, die ohne ein solches Urteil erneut zivil heiraten, dürfen nach offizieller Lehre nicht zur Kommunion oder zur Beichte gehen. Nach zwei Bischofssynoden zu Ehe und Familie hat Papst Franziskus im März in dem Schreiben "Amoris laetitia" verfügt, wiederverheiratete Geschiedene könnten in einigen Fällen auch die "Hilfe der Sakramente" in Anspruch nehmen. Seitdem wird das Papier innerkirchlich kontrovers diskutiert. Mehrere Kardinäle haben betont, dass Franziskus wiederverheirateten Geschiedenen den Kommunionempfang im Einzelfall möglich mache und "die Tür geöffnet" habe. (KNA)
Reform der kirchlichen Eheprozessordnung
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