Die Dublin-Regelung besagt, dass der Staat, in dem ein Flüchtling erstmals den Boden der EU betreten hat, für das Asylverfahren zuständig ist. Reist der Asylsuchende weiter, kann er innerhalb von sechs Monaten wieder in den Ersteinreisestaat zurückgeschickt werden. Verstreicht die Frist, ist der andere Staat zuständig.
(epd, 21.08.2018)