Der arbeitsfreie Sonntag steht in Deutschland unter Schutz. Wesentliche Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit:
Das Grundgesetz übernimmt den Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung. Darin heißt es: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Kirchen, aber auch Vereine sollen den freien Tag für ihre Belange nutzen dürfen.
Das Arbeitsgesetz bestimmt: "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden." Dieses Gesetz umfasst bereits einen Katalog von Ausnahmen - etwa für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Theater und Medien.
Weitere Ausnahmen sehen Bedarfsgewerbeverordnungen der Länder vor. Zum Erlass sind die Länder durch das Arbeitszeitgesetz ermächtigt. Es enthält jedoch die Vorgabe, dass es Ausnahmen nur geben dürfe "für Betriebe, in denen die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- oder Feiertagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist". (dpa)