Seitdem Donald Trump Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika ist, hat er verschiedene Erlasse unterschrieben. In den USA sind damit Dekrete gemeint, die Gesetztesrang haben. Erlasse sind also in der Regel verbindlich und gehören grundsätzlich wie Gesetze und Urteile zu den Rechtsquellen in Amerika. In der Verfassung sind solche "Executive Order", also wörtlich "Anordnungen der Exekutive" zwar nicht geregelt. Trotzdem handelt es sich um eine beliebte Regierungsmethode, da sie grundsätzlich keine Zustimmung durch den Kongress erfordert. Seit 1789, also seit Inkrafttreten der Verfassung, hat es schon fast 14.000 solcher Direktiven gegeben. Es handelt sich dabei somit um eine anerkannte, wenn auch formlose, Rechtspraxis.
Eine Ermächtigungsgrundlage kann zum Beispiel aus der Verfassung entnommen werden, in der es im ersten Abschnit des zweiten Artikels heißt: "Die vollziehende Gewalt liegt bei dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika." Das bedeutet: Der Präsident steht an der Spitze der vollziehenden Gewalt (Exekutive), also einer der drei Staatsgewalten. Außerdem legitimieren sich manche Erlasse durch vom Kongress verabschiedete Gesetze.
Ein Erlass richtet sich an weitere Teile der Exekutive, zum Beispiel an Behörden oder an andere Verwaltungseinrichtungen. Dort müssen die Anordnungen umgesetzt werden. Damit das Mittel der "Executive Order" aber nicht ausgenutzt werden kann, sind dem Präsidenten Grenzen gesetzt: Ein Erlass darf nicht gegen die Verfassung oder geltende Gesetze verstoßen, denn beide Rechtsquellen stehen im Rang höher als Erlasse. Im Zweifel muss ein Gericht über die Rechtmäßigkeit entscheiden. Das ist bisher zwei Mal passiert. Außerdem hat der Senat das Budgetrecht (das Haushaltsrecht) und kann darüber Erlasse wieder aushebeln, indem er keine finanziellen Mittel zur Ausführung der Erlasse bereitstellt.
Neben Erlassen gibt es noch die Möglichkeit von präsidialen Memoranden und Erklärungen, die grundsätzlich ebenfalls bindende Wirkung entfalten.
(ms/dr/28.01.2017)