Regierung beschließt 500 Milliarden Sonderfonds - Länder skeptisch

Teures Vertrauen

Mit einem Mix aus Staatsbürgschaften und Bankenbeteiligungen will die Bundesregierung die Auswirkungen der Finanzmarktkrise in Deutschland eindämmen. Dafür sind insgesamt bis zu 500 Milliarden Euro vorgesehen. Einen entsprechenden Sonderfonds beschloss das Bundeskabinett am Montag in Berlin, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Sitzung mitteilte. Dieses Maßnahmenpaket sei "der erste Baustein für eine neue Finanzmarktverfassung". Noch in dieser Woche soll das bis Ende 2009 befristete "Vertrauensgesetz" von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.

 (DR)

Zudem bekräftigte die Bundesregierung ihre Zusage zum Schutz der privaten Spareinlagen. «Hierzu wird die Bundesregierung bei Bedarf die volle Leistungsfähigkeit der bestehenden Sicherungssysteme sicherstellen.» Eine solche Garantie hatten Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) bereits vor gut einer Woche abgegeben. Doch monierte die Opposition, dass diese Zusage nicht verbindlich sei.

Die Länder müssen mitmachen
Vor diesem Hintergrund beschloss das Kabinett nun das Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Es beschreibt das deutsche Rettungspaket, das über einen Finanzmarktstabilisierungsfonds umgesetzt werden soll. Die Maßnahmen werden als «gesamtstaatliche Aufgabe» angesehen, weshalb die Länder einen Beitrag von 35 Prozent an dem Fonds zu leisten haben. Sollte ein Finanzinstitut, an dem ein Bundesland beteiligt ist, auf die Fondsangebote zurückgreifen, wird eine Sonderbeteiligung des jeweiligen Landes fällig.

Der bayerische Ministerpräsident Erwin Huber hat die Forderung der Bundesregierung, sich an dem Rettungspaket für die Finanzbranche zu beteiligen, scharf zurückgewiesen. «Das überfordert die Länder» und sei «absolut überzogen und unzumutbar», sagte Huber der «Passauer Neuen Presse». Eine solche Beteiligung würde eine doppelte Belastung der Länder bedeuten: So sollten die Länder den Bereich Landesbanken und Sparkassen «alleine schultern», seien aber an der Gesamtlast zusätzlich «mit 35 Prozent beteiligt». Es sei «nicht einzusehen», dass der Bund «nur für die Privaten einstehen wolle, nicht aber für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Banken».

Auch Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) sieht «noch Gesprächsbedarf bei der Beteiligung der Länder», wie er der in Halle erscheinenden «Mitteldeutschen Zeitung» sagte. Kritik kam auch aus Hessen und Brandenburg.

Dagegen warb Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) um Einsicht bei seinen Länderkollegen. In einem föderalen System könnten sich die Länder nicht der Verantwortung für den geplanten Finanzmarkt-Stabilisierungsfonds entziehen und müssten mit dem Bund solidarisch zusammenstehen, sagte Möllring im NDR. Auch halte er die Länder nicht für überfordert.

Staat kann sich an Banken beteiligen
Zur «aktuellen Gefahrenabwehr» kann der Fonds nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bis zu 400 Milliarden Euro an Garantien abgeben. Diese Staatsbürgschaften sollen helfen, den festgefahrenen Interbankenhandel zu beleben und die Kreditvergabe an Unternehmen und Privatpersonen zu verbessern. Verwaltet wird der Fonds durch die Bundesbank. Für die Bürgschaften werden Prämien fällig, die durch das jeweilige Kreditinstitut zu tragen sind.

Ferner sind in einem Umfang von bis zu 80 Milliarden Euro staatliche Beteiligungen an Kreditinstituten möglich. Wenn Banken und Versicherungen zur Refinanzierung eine Kapitalerhöhung beschließen, kann der Bund über das Sondervermögen stimmrechtslose Vorzugsaktien, Aktien oder Genussscheine erwerben. Geplant sind zunächst bis zu 70 Milliarden Euro, mit Einwilligung des Haushaltsausschusses kann diese Summe um bis zu 10 Milliarden Euro überschritten werden.

Die Bundesregierung will die staatlichen Beteiligungen jedoch an Bedingungen knüpfen und das Management stärker in die Verantwortung nehmen. Laut Gesetzentwurf sind Auflagen in der geschäftspolitischen Ausrichtung, gedeckelte Managervergütungen, Vorgaben für Dividendenausschüttungen oder für Kreditvergaben an kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen. Die Ausreichung von Kapital durch den Fonds ist bis zum 31. Dezember 2009 möglich.

Zur Absicherung der staatlichen Bürgschaften ist eine Ausfallsumme von bis zu fünf Prozent der Milliarden-Bürgschaften eingerechnet. Das Bundesfinanzministerium wird hier ermächtigt, für den Fonds im Falle der Inanspruchnahme aus einer Garantie «weitere Kredite in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro» aufzunehmen. Entsprechende Vorsorge wird im Bundeshaushalt getroffen.