Geplant sind verschiedene gesetzliche Regelungen, wie ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie ab dem kommendem Jahr und höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften. Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft sollen demnach ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. "Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich", heißt es. Ausnahmen soll es für Betriebe des Fleischerhandwerks geben. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind zudem künftig Bußgelder von bis zu 30 000 Euro vorgesehen, statt wie bisher maximal 15 000 Euro. Arbeitszeiten müssen künftig digital erfasst werden, und Fleischbetriebe sollen häufiger kontrolliert werden.
Regierung will in Fleischindustrie durchgreifen
Neue gesetzliche Regelungen ab 2021
Nach den Corona-Infektionen in mehreren Schlachthöfen, hat das Bundeskabinett Ende Mai (21.05.2020) beschlossen, die Arbeitsschutzvorschriften in der Fleischindustrie zu verschärfen.
Share on
Quelle: