Wie der Kreml weiter mitteilte, müssen erst dann die Gründungspapiere aller religiösen Einrichtungen auf der Schwarzmeerhalbinsel Krim russischen Vorschriften entsprechen. Mehrere Glaubensgemeinschaften hatten in den vergangenen Monaten über bürokratische Schwierigkeiten bei der Neuregistrierung geklagt.
Medienberichten zufolge erkannten die russischen Behörden bislang lediglich etwa 150 der mehr als 1.500 religiösen Einrichtungen der Krim an. Auch der römisch-katholischen und der griechisch-katholischen Kirche fehlen weiter die Zulassung für ihre Tätigkeit auf der Halbinsel. Scheitert ein Anmeldeantrag, droht einer Kirche 2016 die Zwangsauflösung durch die Behörden.
Ausübung des Glaubens auch ohne staatliche Registrierung möglich
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Said Raad al-Hussein hatte Russland Anfang März vorgeworfen, die Religionsfreiheit auf der Krim infrage zu stellen. Ende 2014 hätten ein polnischer Priester und Ordensfrauen der römisch-katholischen Kirche die Halbinsel verlassen müssen, weil ihre von den ukrainischen Behörden ausgestellte Aufenthaltserlaubnis abgelaufen sei. Ebenso seien 23 dort tätige türkische Imame ausgereist. Beides hänge mit der Nichtregistrierung der jeweiligen Glaubensgemeinschaften zusammen.
Das russische Recht erlaubt religiösen Gruppen die Ausübung ihres Glaubens auch ohne staatliche Registrierung. Allerdings dürfen nur vom Staat anerkannte Gemeinschaften Verträge abschließen, Eigentum erwerben und ausländische Priester einladen.