"Wenn einzelne Länder die Notwendigkeit sehen, dies jetzt zu regeln, kann ich das sehr gut verstehen", sagte sie der "Passauer Neuen Presse" (Samstag). Begleitet werden müsse dies jedoch von einer öffentlichen Debatte.
Zwar schütze Deutschland die Freiheit, so Karliczek. Dazu gehöre auch die Religionsfreiheit, und das Tragen von bestimmter Kleidung könne ein Ausdruck des Glaubens sein. "Aber die freie Kommunikation in der Schule und in der Hochschule hat auch einen hohen Rang", sagte die Ministerin. Zur freien Kommunikation gehöre es, "dass wir einander ins Gesicht sehen können. Sich im Gespräch in die Augen schauen zu können, ist wichtig." Karliczek fügte hinzu: "Vielleicht schaffen wir es, dies auch ohne Verbote klar zu machen."
Unterrichtsverbot gescheitert
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hatte Anfang Februar eine Beschwerde der Hansestadt abgewiesen. Die Stadt war mit einem Unterrichtsverbot für eine Schülerin gescheitert, die im Unterricht einen Nikab trägt. Die Richter betonten, es gebe keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot des Gesichtsschleiers. Hamburg will nun sein Schulgesetz dementsprechend ändern. Im Zuge der Debatte kündigten außerdem Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg an, ihr Schulgesetz entsprechend anpassen zu wollen.