Schleswig-Holstein verkürzt Tanzverbot an stillen Feiertagen

Längere Discozeit im hohen Norden

Das sogenannte Tanzverbot an stillen Feiertagen wird in Schleswig-Holstein verkürzt. Am Karfreitag fallen damit zwei Stunden des Tanzverbots künftig weg, am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils sechs Stunden.

Zwei Tanzende in einer Disco / © Jens Kalaene (dpa)
Zwei Tanzende in einer Disco / © Jens Kalaene ( dpa )

Dem stimmte der Kieler Landtag am Mittwoch fraktionsübergreifend mit 41 von 69 Stimmen zu. Damit gilt das verkürzte Verbot am Karfreitag künftig von 2 Uhr nachts bis um 2 Uhr des Karsamstags. An den beiden anderen Feiertage herrscht von 6 bis 20 Uhr Stille.

Katholisches Büro kritisiert Beschluss

Das Tanzverbot betrifft alle öffentlichen Veranstaltungen, die dem ernsten Charakter der stillen Feiertage nicht entsprechen. Zudem sind öffentliche Versammlungen und Aufzüge untersagt, die nicht mit Gottesdiensten zusammenhängen. Dem Beschluss ging eine mehrjährige Debatte voraus; der Fraktionszwang war bei der Abstimmung ausgesetzt.

Die Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein, Beate Bäumer, kritisierte den Landtagsbeschluss: "Insbesondere die Korrekturen am Karfreitag beschädigen ohne Not einen unserer wichtigsten Feiertage." Die leichtfertige Lockerung des Feiertagsschutzes zeuge von mangelndem Respekt gegenüber der christlichen Kultur.


Quelle:
KNA