Schlichtungsstelle der Caritas vermittelt bei Streit am Arbeitsplatz

Von der Kündigung bis zum Mobbing

Ganz gleich, um was es im Berufsleben geht: Der Schlichtungsstelle des Caritasverbandes für das Bistum Essen ist kein Fall fremd. Innerhalb von 20 Jahren ihres Bestehens wurden knapp 1.000 Fälle geschlichtet.   

Am Arbeitsplatz / © Frank Rumpenhorst (dpa)
Am Arbeitsplatz / © Frank Rumpenhorst ( dpa )

90 Prozent der Streitigkeiten landeten nicht vor dem Arbeitsgericht. "Wenn es solche Stellen nicht gäbe, hätten die Gerichte deutlich mehr zu tun", sagte der Leiter der Schlichtungsstelle, Professor Bernd Andrick, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

1.000 Verfahren in 20 Jahren seien etwa 50 Verfahren pro Jahr, stellte Andrick klar. "Und bei rund 25.000 Mitarbeitern in den Einrichtungen des Bistums relativierten sich die Daten ebenfalls." Jedenfalls seien die Caritas-Mitarbeiter nicht außergewöhnlich streitlustig.

Auf die Erfolgsquote ist Andrick stolz. Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen definiert eine erfolgreiche Schlichtung: "Erfolg ist dann gegeben, wenn man eine Meinungsverschiedenheit gütlich beilegt." Andrick spricht ebenfalls von Erfolg, "wenn sich die Schlichtungsstelle zu einer offenen Rechtsfrage positioniert und dies von den Parteien akzeptiert wird".

Von der Kündigung bis zum Mobbing

Der Jurist betont, die Beschwerden bei dem katholischen Wohlfahrtsverband unterschieden sich inhaltlich nicht von denen in anderen Unternehmen. "Der Bogen reicht von Kündigungen über Abmahnungen, Vergütungsfragen, Arbeitszeit bis hin zum Mobbing." Selten seien Kündigungen auf der Führungsebene, etwa bei Chefärzten oder Geschäftsführern: "Die hier vorgeworfenen Pflichtverletzungen fallen schon aus dem alltäglichen Rahmen heraus."

Wie bei Gewerkschaften spiegele sich auch in der kirchlichen Schlichtung "der Alltag des Arbeitsrechts", sagt der Jurist.

Konflikte gibt´s auch im karitativen Bereich

Konfliktträchtige Sichtweisen seien keineswegs ungewöhnlich. Andrick räumt mit einer Legende auf: Gemeinhin bestehe die Auffassung, im karitativen und diakonischen Bereich könne es gar keine Konflikte geben. Das sei nicht so. Aber: "Die Schmerzgrenzen der karitativen Einrichtungen mit Blick auf die Interessen der Beschäftigten sind regelmäßig großzügig." Dennoch würden irgendwann auch sie überschritten, und dann komme es womöglich zur Schlichtung.

Diese Verhandlungen finden meist nahezu unbeachtet von der Öffentlichkeit statt: "Insofern entsteht kein Druck", sagte Andrick.

Klar sei aber auch, dass die Schlichter versuchten, die Streitigkeiten möglichst aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Nur so lasse sich vermeiden, "dass es zu verzerrten Sichtweisen über die Caritas kommt und die Institution in ihrer Reputation Schaden nimmt", erklärte der Jurist.


Quelle:
epd