Schüsse auf Flüchtlinge in Lingen: Caritas bestürzt

Mit einem Luftgewehr

Ein 21-Jähriger hat am Sonntag in Lingen mit einem Luftgewehr zwei Flüchtlinge verletzt. Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück zeigte sich tief bestürzt. Ein Fachverband der Caritas betreut die Einrichtung.

Flüchtlingsheim in Lingen / © Herrmann Lindwehr (dpa)
Flüchtlingsheim in Lingen / © Herrmann Lindwehr ( dpa )

Der Täter hatte aus einer Wohnung im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses auf die beiden geschossen, die sich hinter einer Unterkunft für Flüchtlinge aufhielten, wie die Polizei am Montag in Lingen mitteilte. Dabei wurden eine 5-Jährige aus Mazedonien und ein 18-jähriger Syrer leicht am Bein verletzt. Beide wurden im Krankenhaus Lingen ambulant behandelt.

Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück zeigte sich tief bestürzt. Ein Fachverband der Caritas betreut die Einrichtung. "Wir erwarten von den Strafverfolgungs- und Justizbehörden, dass sämtliche gesetzlichen Möglichkeiten ohne jegliche Toleranz ausgeschöpft werden, um diese Tat zu ahnden", erklärte Caritasdirektor Franz Loth in Osnabrück. Die Schüsse hätten nicht nur die beiden Opfer getroffen. Sie träfen alle, die vor Gewalt und Verfolgung nach Deutschland geflohen sind und die sich für ein friedliches Miteinander mit den Flüchtlingen einsetzen.

Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung

Zunächst hatte sich am Sonntag gegen 13.45 Uhr die Mutter des Mädchens gemeldet, da sie bei der Beinverletzung ihrer Tochter davon ausgegangen war, dass Unbekannte sie mit Steinen oder Sand beworfen hätten. Die Polizei nahm den Sachverhalt auf, konnte jedoch keinen Täter feststellen. Gegen 14.45 Uhr beobachtete dann ein Zeuge, wie aus dem Fenster im dritten Stock geschossen wurde. Dadurch wurde der 18-Jährige leicht am Bein verletzt. In der Wohnung stellte die Polizei ein Luftgewehr und Munition sicher.

Das Kommissariat für Staatsschutzdelikte in Lingen und die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermitteln laut den Angaben wegen möglicher politischer Motive. Da keine Haftgründe vorlagen, verblieb der Mann auf freien Fuß. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.


Quelle:
KNA