Schulfrei an Ramadan

 (DR)

Als erstes deutsches Bundesland hat sich Hamburg 2012 auf zwei grundsätzliche Verträge mit drei islamischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde geeinigt. Die Vereinbarungen sichern Muslimen weitgehende Rechte in der Schulbildung sowie eigene religiöse Feiertage und Bestattungsrituale zu. Außerdem bekennen sich die Islamverbände darin zur demokratischen Grundordnung in Deutschland.

Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass muslimische Feiertage wie kirchliche behandelt werden. Konkret bedeutet dies, dass muslimische Schulkinder an zwei Tagen im Jahr schulfrei bekommen können. Sie dürfen an einem von drei Feiertagen des Ramadanfests und an einem von vier Feiertagen des Opferfests dem Unterricht fernbleiben.

Dies sei ein "gutes Signal", sagte Hans-Joachim Jaschke, Weihbischof im Erzbistum Hamburg, 2012. Die Deutsche Bischofskonferenz freue sich über die Vereinbarungen. In den Verträgen bänden sich die Muslime durch Rechte und Pflichten in die Gesellschaft und Verfassungswirklichkeit ein, sagte Jaschke. Die Muslime seien "eine große religiöse Gruppe, die wir zu respektieren haben".

Die Verträge schafften Klarheit, weil sich die Muslime darin verpflichteten, die religiöse Neutralität des Staates sowie die Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen anzuerkennen. Jaschke betonte, dass die muslimischen Feiertage nicht als gesetzliche Feiertage anerkannt würden. Das würde der in Deutschland in Jahrhunderten gewachsenen christlichen Tradition widersprechen. (rp)