Islamvertreter gegen Verbot religiöser Symbole vor Gericht

Segen der Unabhängigkeit?

Vertreter des Islam in Niedersachsen kritisieren das geplante Gesetz, das unter anderem Richtern das Tragen von religiösen Symbolen bei Verhandlungen verbieten soll. Die katholische Kirche in Niedersachsen begrüßte dagegen den Gesetzentwurf.

Illustration: Religiöse Symbole vor Gericht / © Domnitsky (shutterstock)
Illustration: Religiöse Symbole vor Gericht / © Domnitsky ( shutterstock )

Es diskriminiere Personen, "die aus religiösen Gründen ein bestimmtes Kleidungsstück wie die Kippa oder das Kopftuch tragen", sagte der Vorsitzende des Landesverbands der Muslime (Schura), Recep Bilgen, in Hannover. Ihnen werde unterstellt, dass sie in ihrer Amtsausübung nicht neutral agieren könnte. Das aber sei eine nicht belegte Behauptung.

Das geplante Gesetz sei eine Verletzung der Religionsfreiheit und der Freiheit der Berufswahl, so der Schura-Vorsitzende. Ein Verbot bestimmter Kleidungsstücke stelle "ein faktisches Berufsverbot" in Hinblick auf Bereiche der Justiz dar. Die Landesregierung stoße damit viele Frauen in diesem Berufszweig vor den Kopf, die aus religiöser Überzeugung Kopftuch tragen.

Versteckt getragene Zeichen erlaubt?

Die katholische Kirche in Niedersachsen begrüßte dagegen den Gesetzentwurf. Es sei "ein Segen, dass in Deutschland Richterinnen und Richter unabhängig und neutral sind", sagte der Leiter des Katholischen Büros, Felix Bernard, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Hannover. Das müsse sich auch in ihrem äußeren Erscheinungsbild ausdrücken. Deshalb sollten sie während ihrer richterlichen Tätigkeit "keine Parteiabzeichen oder religiösen Symbole und Kleidungsstücke sichtbar tragen".

Allerdings sollten versteckt getragene Zeichen wie etwa ein Kreuz erlaubt sein, schränkte Bernard ein. Ähnlich hatte die katholische Kirche sich bereits im März bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf geäußert. Dort hatte es geheißen, die Intention der Neuregelung zur Wahrung der Neutralität sei für die Kirche nachvollziehbar und schlüssig. Das gelte ebenso für die Einschränkung von Artikel 4 des Grundgesetzes zur Religionsfreiheit zugunsten des staatlichen Neutralitätsgebots. Es sei verfassungsrechtlich geboten, das Vertrauen der Bürger in eine unabhängige Rechtssprechung und Strafverfolgung zu erhalten und zu festigen, hieß es.

Die SPD/CDU-Landesregierung hatte am Dienstag beschlossen, den Gesetzentwurf zur Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität in den Landtag einzubringen. Die Abgeordneten sollen sich laut Justizministerium voraussichtlich bereits im September mit dem Entwurf beschäftigen.


Quelle:
KNA