Warum überhaupt Kirchensteuer?
Wenn im Mittelalter ein Fürst vom Bischof für einen Ort eine Kirche und einen Pfarrer verlangte, musste er die Kirche selber bauen, für ihren Unterhalt und den des Pfarrers Grundstücke stiften. Was darauf wuchs, finanzierte Kirche und Pfarrer. Heute noch gibt es, vor allem in Süddeutschland Kirchenstiftungen und Pfründestiftungen. Die Pfründe des Pfarrers hatten ihn zu ernähren.
Die Kirchen wurden dadurch bald die größten Grundstücksbesitzer und erregten den Neid der weltlichen Fürsten. Diese trachteten nach dem Land, das den Kirchen gehörte. Das taten in der Reformation die Fürsten, die selbst evangelisch wurden und ihre Untertanen evangelisch machten. Sie verleibten das Land der Bischöfe und Klöster ihrem eigenen Besitz ein. Das taten 1803 nach dem Sieg Napoleons aber auch die rechtsrheinischen Fürsten, die sich durch Kirchengut von katholischen Klöstern und Bischöfen schadlos hielten an den Verlusten durch Napoleon. In beiden Fällen verpflichteten sie sich im Gegenzug, die Kirchenleitung und die Pfarrer zu finanzieren.
In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde ihnen das aber zu teuer. Durch die industrielle Revolution, die Einwanderung aus Polen und Italien, die Bevölkerungsexplosion gab es plötzlich so viele Kirchen und Pfarrer zu bezahlen, dass die deutschen Königreiche und Fürstentümer das nicht mehr finanzieren wollten. In Köln gab es beispielsweise in den 18 Pfarrgemeinden 18 vom Staat bezahlte Pfarrer, dazu aber 90 Hilfsgeistliche, Kapläne, Vikare, Kuraten, die auch leben mussten. Der Zuschuss des preußischen Staates deckte nur ein Drittel der Lebenshaltungskosten der Geistlichen. Preußen, das nach dem Gesetz die Pfarrer aus der Staatskasse besolden sollte, wollte sich als erster deutscher Staat entlasten. Es drängte den Kirchen gegen ihren Willen eine neue Finanzierungsquelle auf: Die Kirchensteuer. Das begann 1827 in Lippe Detmold, 1835 wurde sie in den Provinzen Rheinland und Westfalen eingeführt. Bis 1905 war sie in ganz Deutschland etabliert.
Die Kirchensteuer wurde schnell die wichtigste Geldquelle der beiden christlichen Kirchen, 1907 waren die Staatsleistungen noch höher als die Einnahmen aus der Kirchensteuer. 1939 brachte die Kirchensteuer schon doppelt so viel wie die weiter laufenden Zahlungen der Länder. Heute bringt die Kirchensteuer für beide christliche Kirchen mit über 11 Milliarden Euro mehr als 20 mal so viel wie die im dem Takt der Beamtengehälter regelmäßig erhöhten Staatsleistungen.
Wer zahlt wie viel Kirchensteuer?
Man muss sich nicht in ihre Konten hacken, um zu wissen, wie viel Kirchensteuer den beiden obersten Repräsentanten der großen Kirchen abgeknöpft wird. 13.000 Euro im Monat verdienen die beiden. Das verraten Staatskirchenvertrag und Konkordat. Der evangelische Landesbischof in Bayern und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bedford Strohm, und der Erzbischof von München Freising und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, werden wie Beamte nach der Besoldungsgruppe B 10 bezahlt.
Schaut man dann in die allgemeinen Steuertabellen, sieht man, dass Landesbischof Bedford Strohm 4.000 Euro Lohnsteuer und 320 Euro Kirchensteuer bezahlt, Kardinal Marx 4.700 Euro Lohnsteuer und 380 Euro Kirchensteuer. Woher der Unterschied? Der eine ist verheiratet und deshalb in Steuerklasse III, der andere ist natürlich unverheiratet, ist deshalb in Steuerklasse I, zahlt also mehr Lohn- und Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer – das zeigt dieses Beispiel – ist eine sogenannte Annex-Steuer. Das heißt: Sie ist gebunden an eine andere Steuer. Kirchensteuer zahlt nur, wer auch Lohn- oder Einkommensteuer zahlt. Wer so wenig verdient, dass er nicht lohn- oder einkommensteuerpflichtig ist, zahlt auch keine Kirchensteuer. Die Höhe der Kirchensteuer legen die Kirchen selbst fest, als Prozentsatz der Lohn- und Einkommensteuer. Acht Prozent zahlen die Kirchenmitglieder in Bayern und Baden-Württemberg, die in allen anderen Bundesländern neun Prozent. Wer in Nordrhein-Westfalen 4.000 Euro brutto im Monat verdient, ein Grundschullehrer etwa, zahlt 64 Euro im Monat Kirchensteuer, wenn er alleinstehend ist und keine Kinder hat. Wenn er verheiratet ist und zwei Kinder hat, zahlt er nur 9 Euro 27. Eine Fleischereifachverkäuferin mit einem Tariflohn von 1.900 Euro zahlt gar nichts. 3.300 Euro zahlt, wer als Manager oder Unternehmer 130.000 Euro im Monat verdient. Wer Zinseinkünfte versteuern muss, zahlt dafür 25 % Abgeltungssteuer. Auch darauf wird die Kirchensteuer erhoben. Im Gegensatz zur Lohnsteuer ist die Kirchensteuer aber keine Steuer, die dem Staat zufließt. Sie ist ein Mitgliedsbeitrag, den nur Mitglieder christlicher Kirchen in Deutschland zahlen. Das Finanzamt, an das die Arbeitgeber die Kirchensteuer abführen, treibt die Steuer ein und gibt sie an die Kirchen weiter. Aber nicht ganz, für den Einzug behalten die Länderfinanzbehörden zwischen zwei und vier Prozent als Gebühr ein, insgesamt sind das mehr als 300 Millionen Euro im Jahr.
Der Weg des Geldes (vom Finanzamt zur Gemeinde)
Welches Finanzamt bekommt die Kirchensteuer eines Postangestellten in Hannover? Und welches die Kirchensteuer eines Lehrers in Bielefeld? Das ist ganz einfach, meinen Sie, das sind die Finanzämter in Hannover und Bielefeld? Weit gefehlt. Die Post überweist Löhne und Gehälter aus Bonn, dem Sitz des Unternehmens, und führt alle Lohn- und Kirchensteuern ans Finanzamt Bonn ab. Alle Gehälter der Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen werden in Düsseldorf ausgezahlt, ihre Kirchensteuer geht also ans Finanzamt in Düsseldorf. Diese Finanzämter kümmern sich aber nicht weiter darum, wo die Kirchensteuerzahler wohnen und welches Bistum damit die Steuer bekommen soll. Sie liefern einfach alles, was an katholischer Kirchensteuer bei ihnen reinkommt, beim Finanzdirektor des Erzbistums Köln ab.
Doch der darf das nicht behalten, sondern muss das weitergeben an die Bistümer, in denen die Kirchensteuerzahler wohnen und leben. Mehr als ein Viertel der 900 Millionen Euro Kirchensteuer, die das Erzbistum Köln im Jahr einnimmt, muss es weitergeben, im sogenannten Clearing-Verfahren. Dabei verteilt der Verband der Diözesen Deutschlands nach Listen, die er von den Finanzverwaltungen der Bundesländer bekommt, das Geld neu. So werden 250 Millionen der Kölner Einnahmen in erster Linie an nordrhein-westfälische Bistümer verteilt, in denen katholische Beschäftigte des Landes Nordrhein Westfalen wohnen, aber auch überall dahin, wo Beschäftigte der Deutschen Post wohnen, vom Erzbistum Freiburg bis zum Bistum Görlitz.
Wenn die Kirchensteuer richtig verteilt ist, zahlen die Bistümer davon zuerst ihre eigenen Ausgaben, sie bezahlen zum Beispiel das gesamte Seelsorgepersonal, die zentrale Verwaltung, unterhalten Akademien und Kindertagesstätten, finanzieren Baumaßnahmen, kulturelle und soziale Einrichtungen. Ein sehr unterschiedlicher Anteil der Kirchensteuer geht als Zuschuss an die Pfarrgemeinden. Im Erzbistum Berlin sind das weniger als zehn Prozent, im Bistum Rottenburg-Stuttgart sind es 50 Prozent. Köln liegt bei knapp 40 Prozent. Die Pfarrgemeinden wiederum müssen davon und mit eigenen Einnahmen ihre gesamten Ausgaben bestreiten. Dazu gehört auch das Personal mit Ausnahme der Seelsorger, die vom Bistum bezahlt werden. Wieviel Prozent der Kirchensteuer eines Gläubigen in der eigenen Gemeinde ankommt, ist deshalb schwer zu sagen und von Bistum zu Bistum unterschiedlich.
Wie machen es die anderen?
Im Verhältnis zu den meisten anderen Ländern geht es den Kirchen in Deutschland recht gut. Ursache dafür ist die Kirchensteuer. Im Rheinland und in Westfalen gibt es sie seit 180 Jahren, seit 80 Jahren ist sie die wichtigste Einkommensquelle der Katholischen Kirche. In den meisten Diözesen macht sie etwa drei Viertel der Einnahmen aus. In Bayern und Baden Württemberg beträgt sie acht Prozent, in Nordrhein-Westfalen und allen anderen Bundesländern neun Prozent der Einkommen- bzw. Lohnsteuer.
In Ländern, in denen es früher evangelische Staatskirchen gab, etwa in Dänemark, Schweden oder Finnland, hat man die Kirchenfinanzierung auch auf eine Art Steuer umgestellt. Am nächsten der deutschen Lösung kommt noch die in Österreich. Dort wird zwar keine Steuer durch den Staat eingezogen, die Kirchenmitglieder werden aber durch ein Gesetz gezwungen, den sogenannten Kirchenbeitrag zu zahlen. Eintreiben müssen den aber nicht die staatlichen Finanzämter wie bei uns, sondern die Kirchen selber. Der Kirchenbeitrag macht etwa ein Prozent des steuerpflichtigen Einkommens bei der Evangelischen und 1,1 Prozent bei der Katholischen Kirche aus.
Nehmen wir einen unverheirateten Grundschullehrer, der etwa 4000 Euro im Monat verdient. Er zahlt bei uns etwa 64 Euro Kirchensteuer im Monat, in Österreich sind es 40 bzw. 44 Euro. Generell liegt der Kirchenbeitrag in Österreich niedriger als die Kirchensteuer in Deutschland.
Ganz andere Systeme haben Italien und Spanien. Dort zahlen alle, Gläubige und Nichtgläubige, Kirchenmitglieder und Nicht-Kirchenmitglieder dieselbe Einkommensteuer. Der Bürger kann aber entscheiden, ob ein Teil dieser Steuer seiner Kirche zukommen soll, oder einem anderen förderungswürdigem Zweck, dem Denkmalschutz etwa, der Kultur oder dem Sport. Das heißt also, dass ein Kirchenaustritt nicht automatisch dazu führt, dass man Steuer sparen kann, die Steuer bleibt gleich. In beiden Ländern fordern die Kirchen in Werbekampagnen, ihre Mitglieder auf, bei Ihren Steuererklärungen das Kreuz an die richtige Stelle zu machen, damit ihrer Kirche das Geld zufließt. In Italien liegt der Anteil dieser sogenannten Mandatssteuer an der Einkommensteuer bei 0,8 Prozent, in Spanien bei 0,7 Prozent.
Schwierig ist es für die Kirche da, wo es kein geregeltes Finanzierungssystem gibt. In den USA zum Beispiel sind Teile der Kirche reich, andere arm. Das wechselt von Ort zu Ort, von Pfarrgemeinde zu Pfarrgemeinde. Die Kirchen sind auf Spenden und Erbschaften angewiesen. Und nicht selten spenden reiche Leute nur für die Kirchengemeinden oder Bistümer, deren gesellschaftspolitische Aktivitäten ihrer Haltung nahekommen. Als Finanzierungskonzept für eine Kirche, die sich einmischt, ist das nicht geeignet,
Warum zahlen Muslime keine Kirchensteuer?
Neben den 45 Millionen Christen in Deutschland gibt es auch etwas mehr als vier Millionen Muslime. Sie beten in 2.600 Moscheen und haben sich in sogenannten Moscheegemeinden organisiert. Doch im Gegensatz zu den Mitgliedern christlicher Kirchen zahlen sie keine Kirchensteuer. Warum?
Um als Kirche Kirchensteuer in der von ihr übrigens selbst festgelegten Höhe einziehen zu können, muss diese Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt werden. Voraussetzung dazu ist unter anderem, dass sie eine auf Dauer angelegte, auf eine Vielzahl von Personen gegründete, zentrale Organisation ist, die darüber hinaus noch einige weitere Anforderungen erfüllen muss. Dazu gehört unter anderem auch die Anerkennung des Grundgesetzes als oberste Richtschnur.
Die Moscheegemeinden in Deutschland haben keine gemeinsame Struktur, keine gemeinsamen Vertreter und Führungspersonen, es gibt keine Hierarchien und gemeinsame Organisationen. Selbst die islamische Telefonseelsorge in Deutschland kann es nur geben, weil eine vom Ausland initiierte islamische Hilfsorganisation die Trägerschaft übernommen hat. Die diversen islamischen Glaubensrichtungen, Sunniten, Schiiten, Alewiten liegen weiter auseinander als die verschiedenen christlichen Bekenntnisse. Es gibt stockkonservative und liberale Moscheegemeinden, es gibt welche, die sich weibliche Imame vorstellen können, und andere, für die so etwas eine Gotteslästerung wäre.
Wenn man Muslime fragt, warum sie sich so abhängig machen vom saudi-arabischen Geld oder von der türkischen Religionsbehörde, warum sie sich ausländische Imame vor die Nase setzen lassen, keine eigenen ausbilden, dann erklären sie das damit, dass die Gemeinden nicht genügend Geld dafür hätten. Wenn man aber unterstellt, die Muslime würden freiwillig so viel für Ihre Gemeinde spenden wie die Christen an Kirchensteuer abführen müssen, hätten die Gemeinden genug Geld. Nimmt man den durchschnittlichen Betrag als Basis, den jeder Katholik an Kirchensteuer bezahlt, nämlich etwa 300 Euro pro Jahr, dann hätte eine Moscheegemeinde mit 1000 Mitgliedern Einnahmen von 300.000 Euro im Jahr, genug um Imam, Hausmeister, Sekretärin und den Unterhalt der Moschee zu bezahlen.
Wenn Muslime ernsthaft eine auf Dauer aufgebaute religiöse Struktur aufbauen wollten, könnten sie als Körperschaft anerkannt werden und Kirchensteuer vom Staat einziehen lassen. Selbst wenn sie das nicht tun, aber bereit sind, so viel zu zahlen für ihre Gemeinde wie die Christen an Kirchensteuer abführen, können sie dennoch ein blühendes Gemeindeleben aus eigener Kraft aufbauen.
Warum zahlen Nicht-Kirchgänger Kirchensteuer?
Vor 70 Jahren bekannten sich noch über 90 Prozent der Deutschen zu einer der beiden großen christlichen Kirchen. Heute sind es nur noch 57 Prozent. Entsprechend bezahlen nur noch 57 Prozent der Deutschen Kirchensteuer, 43 Prozent müssen das nicht. Von den 45 Millionen Christen geht aber nur ein Bruchteil am Sonntag noch in die Kirche. 2,2 Millionen, also zehn Prozent der Kirchenmitglieder sind es bei den Katholiken, 800.000 oder drei Prozent bei den evangelischen Christen.
Warum aber zahlen die, die so wenig Gebrauch von ihrer Kirche machen, dennoch ihren Mitgliedsbeitrag, die Kirchensteuer? Und wie lange wird das so bleiben? Dazu ein paar Thesen:
Ein Freiburger Theologieprofessor hat die Kirchensteuer einmal eine "Flatrate für liturgische Dienstleistungen" genannt. Man zahlt, um einen Anspruch zu haben: Dass die Kinder getauft werden, dass sie zur Erstkommunion und zur Firmung gehen dürfen, dass man in einem weißen Brautkleid in einer geschmückten Kirche vor großer Verwandtschaft das Ja-Wort geben darf, dass am Ende des Lebens jemand da ist, der mit guten Worten den Sarg in die Erde gleiten lässt.
Ein Volkswirt hat die Kirchensteuer als Versicherungsprämie für das Jenseits bezeichnet. Vielleicht ist ja doch etwas dran an Gott, an Vater, Sohn und Heiligem Geist. Vielleicht wartet nach dem Tod ja doch ein ewiges Leben. Da will man sich nicht alle Aussichten zerstören, alle Bindungen an die Kirche kappen, da will man sich rückversichern, auch wenn man sich sonst nicht an die Kirchengebote hält.
Der Psychologe sagt vielleicht: Das schlechte Gewissen hält viele in der Kirche. Sie gehen aus Bequemlichkeit nicht in den Gottesdienst, wissen aber, dass das falsch ist. Und sie wollen es ihren Eltern, Verwandten, ihrem Umfeld nicht antun, dazustehen als jemand, der aus der gemeinsamen Glaubensgemeinschaft ausgetreten ist.
Eine letzte Gruppe ist die, die generell aus übergeordneten Gründen die Institution Kirche schätzt: Als Mahner und Warner, als eine Institution, die der Gesellschaft einen Werterahmen vorgibt, als soziale und kulturelle Einrichtung, die aus der Tradition nicht wegzudenken ist, als eine Institution, die Gutes tut für die Gesellschaft.
Vier mögliche Motive also, in der Kirche zu bleiben, Kirchensteuer zu zahlen, auch wenn man es "nicht so mit der Kirche hat".
Zukunft der Kirchensteuer
In den letzten Jahren schwimmen die deutschen Finanzminister im Geld. Und da die Kirchensteuer an die lebendig sprudelnde Einkommen- und Lohnsteuer gebunden ist, sind in fast allen Bistümern die Kirchensteuereinnahmen stark gestiegen. Doch so wie im Bundeshaushalt jetzt Schluss mit lustig ist, wird das bald auch bei den Kirchensteuereinnahmen so sein. Viele Faktoren deuten auf einen Einbruch hin.
Bei der EKD-Synode 2018 wurde eine Studie vorgestellt, nach der sich unter den 19 bis 27-jährigen nur 19 Prozent als religiös bezeichnen, aber 61 Prozent als nicht religiös. Wirklich zu erwarten, dass diese 61 Prozent wie heute die Nicht-Kirchgänger trotzdem brav ihre Kirchensteuer bezahlen werden, weil sie liturgische Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen oder ein schlechtes Gewissen haben, das wäre vermessen.
Müssen wir also erwarten, dass statt der 57 Prozent der Deutschen heute in 20 Jahren nur noch 39 Prozent einer Kirche angehören und Kirchensteuer zahlen werden? Das würde einen Einbruch der Einnahmen um ein Drittel bedeuten. Aber auch andere Faktoren deuten auf einen Rückgang hin. Die starken Jahrgänge sind heute zwischen 45 und 65 Jahre alt. Wenn sie nach und nach Rentner werden, fallen viele als Kirchensteuerzahler aus. Ebenso die, die aus ihrer Kirche austreten: 360.000 sind das bei katholischer und evangelischer Kirche zusammen im Jahr. Dazu kommt, dass es jedes Jahr etwa 240.000 weniger Taufen als Bestattungen gibt.
Die Kirchensteuer macht zwischen 50 und 70 Prozent der Einnahmen der Bistümer aus. Die Ausgaben vor allem für Personal und Bau, das sind die beiden größten Ausgabepositionen der Kirchen, steigen um etwa 4 Prozent pro Jahr. Wenn jetzt die Kirchensteuereinnahmen stark zurückgehen, heißt das, dass tiefgehende und schmerzhafte Sparprozesse notwendig werden.
Dabei erfüllt die Kirche neben ihrem eigentlichen Zweck vielfältige gesellschaftliche Bedürfnisse. Sie ist Träger von Krankenhäusern, Altenheimen, Sozialstationen, Schulen und Kindertagesstätten und dient damit Menschen weit über die eigenen Gläubigen hinaus. Der Staat könnte diese Institutionen gar nicht übernehmen, die Privatwirtschaft auch nicht. Wenn also die Zahl der Kirchenmitglieder sich in den nächsten 40 Jahren halbiert und die Kirchensteuereinnahmen ebenso, dann ist das nicht nur ein Problem der Kirchen, sondern eines der ganzen Gesellschaft.
Darüber sollte man heute reden. Auch wenn jetzt die Einnahmen noch sprudeln.