"Die Selbstbestimmung, dass man einer solchen Impfung aufgeklärt und freiwillig zustimmen muss, ist aus ethischer Sicht gefordert, aber auch rechtlich garantiert", sagte sie am Montag dem Online-Portal kirche-und-leben.de in Münster. Sie riet dem Einzelnen zu einer Risikoabwägung. Dabei sollten einerseits die Folgen einer Covid-19-Erkrankung sowie die Sorge, andere anzustecken, und andererseits die Wirksamkeit sowie die Nebenwirkungen eines künftigen Impfstoffes beachtet werden.
Verteilung eines Impfstoffs
Aus christlicher Sicht sei es richtig, zunächst Risikogruppen und bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte zu impfen, sagte Bobbert. "Ein wichtiger Gerechtigkeitssatz heißt: Gleiches gleich behandeln, Ungleiches ungleich", erläuterte die Moraltheologin, die Mitglied der Ethikkommission "Forschung am Menschen" der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Universität Münster ist. So würden beispielsweise schwangere Frauen im Arbeitsleben ungleich behandelt - allerdings um sie zu schützen.
Bundestag und Bundesrat hatten am 18. November das Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Eine Impfpflicht wird darin ausgeschlossen. Dieser Punkt wurde fälschlicherweise immer wieder von Corona-Leugnern sowie Anhängern von Verschwörungsmythen gegen das Gesetz vorgebracht wird.