Der Islam solle nicht verkirchlicht werden, sagt Ates im "Morgenmagazin" der ARD. Sie schlug für die derzeit diskutierte Moscheesteuer die im islamischen Glauben bekannte soziale Pflichtabgabe Zakat als Orientierung vor. Gleichwohl solle der Staat eine "moderierende Rolle" übernehmen und daran mitwirken, wie eine Finanzierung von Moscheegemeinden aus dem Ausland beendet werden kann.
In Deutschland habe die evangelische und die katholische Kirche den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit verbunden ist das Recht des Steuereinzugs bei den Mitgliedern.
"Die Moscheegemeinden dürfen aktuell auf keinen Fall Körperschaften öffentlichen Rechts werden", sagte die Rechtsanwältin Ates, die in Berlin eine liberale Moschee gegründet hat. Damit wäre aus ihrer Sicht "kein einziges Problem gelöst". "Das, was gerade in den Verbänden passiert, was in den meisten traditionellen Moscheen geschieht, ist ja eher so, dass der Verfassungsschutz sich oft genug dafür interessiert", sagte Ates zur Begründung.