Das zentrale Beratungsorgan tagte unter Vorsitz von Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki situationsbedingt als Videokonferenz mit etwa 90 Teilnehmern. Zur Aktuellen Etappe des Pastoralen Zukunftsweges stand zunächst ein Rückblick auf die Entwicklung seit der letzten Sitzung an: Kleingruppen und Fokusteams haben ihre Arbeit in den vergangenen Monaten fortgesetzt. Dabei sind die Themen der Zielskizze weiter ausgearbeitet worden. Auch die Arbeitsfelder sowie das Lenkungs- und Projektteam haben weiterhin getagt und schon erste Konzepte der Fokusteams beraten – seit März Corona-bedingt in Videokonferenzen. So konnte die Arbeit in der Aktuellen Etappe weitgehend im geplanten Zeitrahmen fortgeführt werden. Die inhaltliche Diskussion über zentrale Zwischenergebnisse der Aktuellen Etappe wird auf einer Sondersitzung des Diözesanpastoralrats Ende August erfolgen.
Zudem steht jetzt fest, dass im September und Oktober 2020 Seelsorgebereichsforen in den 180 Seelsorgebereichen des Erzbistums Köln stattfinden werden. Diese sollten ursprünglich als Präsenzveranstaltungen und mit der Möglichkeit der dezentralen Beteiligung nach Ostern 2020 durchgeführt werden, mussten aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie aber kurzfristig ausfallen.
Unabhängigen Untersuchung sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln
Zur Unabhängigen Untersuchung sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln erläuterte Generalvikar Hofmann, wie es zu der Entscheidung gekommen war, die bereits angekündigte Veröffentlichung des Berichts kurzfristig zu verschieben. Nur bei größter juristischer Sorgfalt, so der Generalvikar, genüge eine solche Veröffentlichung den strengen rechtlichen Anforderungen, insbesondere dann, wenn wie angekündigt die Namen derjenigen, die nach Ansicht der Gutachter ihrer damaligen Verantwortung nicht gerecht geworden sind, öffentlich genannt werden. Dies berühre sehr sensible Fragen des Äußerungsrechts. Nach eingehender Beratung durch äußerungsrechtliche Fachleute sei die Entscheidung gefallen, die weitgehend vorbereitete Pressekonferenz zu verschieben, um zunächst diese Fragen abschließend klären zu können.
"Diese Entscheidung bedeutet nicht, dass wir in irgendeiner Weise von unserem Vorhaben einer konsequenten Aufklärung abrücken", betonte Hofmann. Es bleibe auch dabei, dass die beauftragten Anwälte unabhängig arbeiten könnten und dass neben möglichen strukturellen Defiziten in der Vergangenheit bei der Aufklärung sexualisierter Gewalt auch namentlich die Verantwortung Einzelner in den Blick genommen werde. Dies sei Betroffenen besonders wichtig. "Sorgfalt ist hier wichtiger als Geschwindigkeit", so der Generalvikar. Mit Hochdruck werde an den notwendigen Schritten gearbeitet, einen neuen Veröffentlichungstermin gebe es aber noch nicht. Die für den 12. März geplante Pressekonferenz, mit der der Abschlussbericht der "Unabhängigen Untersuchung" vorgestellt werden sollte, hatte aus den dargestellten Gründen kurzfristig abgesagt werden müssen.
Kölner Hochschule für Katholische Theologie
Seit Februar 2020 hat die Trägerschaft der ehemaligen "Philosophisch-Theologischen Hochschule" in Sankt Augustin zum Erzbistum Köln gewechselt und trägt nun den Namen "Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) – Sankt Augustin". Die kirchlich und staatlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule mit Fakultätsstatus steht allen offen, die ein Theologiestudium mit dem Schwerpunkt Mission, Kulturen und Religionen absolvieren möchten. Studierende werden auf diese Weise fachlich, methodisch und sozial befähigt, in verschiedenen historisch-kulturellen Kontexten hierzulande und weltweit die christliche Botschaft unter den Bedingungen der Globalisierung zu bezeugen und Handlungskompetenzen in der Begegnung mit anderen Religionen und Kulturen zu entwickeln.
Der Diözesanpastoralrat ist das zentrale Beratungsgremium des Erzbischofs, in dem die Arbeit der anderen diözesanen Gremien gebündelt wird, und ist entsprechend zusammengesetzt; die 75 Mitglieder sollen als Multiplikatoren im Erzbistum wirken. Aufgabe des Rates ist laut Kirchenrecht (can. 511 CIC) die Untersuchung und Beratung aller Fragen, die sich auf das pastorale Wirken in der Diözese beziehen. Die zu behandelnden Fragen können vom Erzbischof gestellt oder von den Mitgliedern des Diözesanpastoralrats dem Erzbischof zur Beratung vorgeschlagen werden. Hierzu werden Anregungen für praktische Folgerungen erarbeitet. Das Zweite Vatikanische Konzil hatte in seinem Dekret Christus Dominus (Artikel 27) empfohlen, dass in jeder Diözese ein besonderer Seelsorgsrat eingesetzt wird, dem der Diözesanbischof selbst vorsteht und dem Kleriker, Ordensleute und Laien angehören.