Künftig erhält der Dekan des Kardinalskollegiums ein fünfjähriges Mandat, das allerdings verlängerbar ist.
Dem Dekan, der dem Kardinalskollegium als "primus inter pares" (erster unter Gleichen) vorsteht, kommen vor allem beim Tod oder Rücktritt eines Papstes bedeutende Aufgaben zu.
Dekan leitet die Papstwahl
So hat er unter anderem die wahlberechtigten Kardinäle zum Konklave nach Rom einzuberufen und die Papstwahl zu leiten.
Der Dekan wird von Kardinälen der ranghöchsten Klasse der Kardinalbischöfe gewählt; die Wahl ist vom Papst zu bestätigen.
Grundsätzliche Befristung
Mit der jetzigen Amtszeitbeschränkung führt der Papst auch für das letzte Kurienamt eine grundsätzliche Befristung auf fünf Jahre ein.
Damit erhält er die Gelegenheit, den von den Kardinälen gewählten Dekan turnusmäßig auszutauschen. Auch wenn dessen Aufgaben vornehmlich protokollarischer Art sind, hat er eine Schlüsselrolle in der Kurie.