Das sagte der Essener Bischof dem Internetmagazin kirchensite.de in Münster. Overbeck betonte, aus Sicht der katholischen Soziallehre müsse ein die Stammbelegschaft größtenteils ersetzender Einsatz von Leiharbeitern in Betrieben verhindert werden. Auch solle eine "Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer mit der Stammbelegschaft" erreicht werden. Das diene "guter Arbeit und einer fairen Entlohnung".
Die Bundesregierung hatte am Dienstagabend einen Gesetzesentwurf zur Leiharbeit verabschiedet. Danach sollen unter anderem Leiharbeiter künftig nach neun Monaten denselben Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Zudem dürfen sie nicht länger als 18 Monate im selben Betrieb beschäftigt werden.
Bedeutung echter Werkverträge herausgestellt
Der Ruhrbischof nannte Werkverträge "wichtige Instrumente in einer arbeitsteiligen Wirtschaft" - solange es sich "um echte Werkverträge" handele. Es sei nicht akzeptabel, wenn in Wirklichkeit eine Arbeitnehmerüberlassung oder eine andere Form des Missbrauchs vorliege, die Tariflöhne oder arbeitsrechtliche Schutzstandards unterlaufen solle.
Auch die Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Marie-Luise Dött, begrüßte auf kirchensite.de die Reformpläne. Zugleich verteidigte sie aber die Praxis, dass Leiharbeiter weniger Lohn erhalten als Festangestellte. Insgesamt gebe es aber nun "endlich eine Einigung, mit der wir weiterarbeiten können". Wichtig sei es, eine Flexibilität von Zeitarbeit und Werkverträgen zu erhalten, so die CDU-Bundestagsabgeordnete.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Beide Instrumente ermöglichten es, "schnell und unkompliziert" auf Veränderungen zu reagieren. Das habe auch dazu beigetragen, dass die deutsche Wirtschaft glimpflich durch Krisenjahre gekommen sei. Den Anspruch "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" begrüßte Dött. Dabei müsse bedacht werden, dass Leiharbeiter wegen der Koalitions-Einigung künftig "für den Unternehmer deutlich teurer werden".