Sozialverbände fordern Nachbesserungen am Bundesteilhabegesetz

"Gefährdet fachlich gute Arbeit"

Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegte Entwurf zum Bundesteilhabegesetz stößt bei Sozialverbänden auf Kritik. Die Pläne der Bundesregierung zielten vor allem auf Kostenbegrenzung, nicht aber auf die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Margit Wilmes verpackt Klettbänder in der Behindertenwerkstatt / © Theresa Meier (DR)
Margit Wilmes verpackt Klettbänder in der Behindertenwerkstatt / © Theresa Meier ( DR )

Das kritisierte der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich des "Europäischen Protesttags für Menschen mit Behinderungen".Der Gesetzentwurf schaffe kaum spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider. "Im Gegenteil: Wir sehen die deutliche Gefahr, dass mit diesem Gesetz die fachlichen Ziele der Eingliederungshilfe und bereits erreichte Standards abgebaut werden." Der Verband bezeichnete es als "bitter", dass Hinweise der Interessensverbände behinderter Menschen aus dem von der Bundesregierung initiierten mehrmonatigen Beteiligungsprozess kaum aufgegriffen worden seien.

Auch der Bundesverband der evangelischen Behindertenhilfe kritisierte den Entwurf: "Die vorgesehenen Kostensenkungs- und Kontrollmaßnahmen der Sozialämter sind unsinnig und gefährden fachlich gute Arbeit", erklärte der Vorsitzende, Uwe Mletzko.

Befürchtung: Lücken

Die Diakonie befürchtet ebenfalls "Lücken bei den Leistungen". Zugleich begrüßte die Diakonie eine bessere Beratung für Menschen mit Behinderung. "Und die Verfahren bei den Sozialämtern und Sozialversicherungen werden transparenter", ergänzte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge zeigte sich erfreut darüber, dass etwa die "Leichte Sprache" in das Gesetz verankert werden soll. Die vereinfachte Schriftsprache hat das Ziel, Texte für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung verständlicher zu machen. Für ein barrierefreies Umfeld brauche es jedoch ein "modernes Behindertengleichstellungsgesetz, bei dem auch private Akteure zur Barrierefreiheit verpflichtet werden", mahnte der Verein.

Gesetz ab 2017

Die Bundesarbeitsministerin hatte kürzlich ihren Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz vorgelegt; er wird derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt. Der vorläufige Zeitplan sieht vor, dass nach Beratungen in Bundestag und Bundesrat die erste Stufe des Gesetzes am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.

Mit diesem sozialpolitischen Projekt will die Koalition die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu ordnen und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention modernisieren.
Behinderte Menschen sollen dadurch besser Anteil am öffentlichen Leben haben können.


Quelle:
KNA