"Frauen brauchen Schutz nicht nur vor Krieg, Hunger und Verfolgung, sondern auch vor der Bevormundung und dem Patriarchat", sagte Kelek dem evangelischen Monatsmagazin "chrismon" (September-Ausgabe). Dazu müssten Gesetzeslücken geschlossen und bestehende Vorschriften strikter angewandt werden.
Keine Einzelfälle
Laut Kelek gilt bislang in Deutschland der Grundsatz, dass Verträge oder Ehen, die im Ausland geschlossen werden, nach den Gesetzen der Herkunftsländer zu beurteilen sind. In islamischen Gesellschaften gelte ein Mädchen bereits meist ab dem 13. Lebensjahr als heiratsfähig. Entsprechend seien Kinderehen in Flüchtlings- und Migrantenfamilien auch keine Einzelfälle.
Dagegen müsse der Gesetzgeber vorgehen: Im Ausland geschlossene Ehen sollten nur noch dann gelten, wenn die Partner volljährig sind und ihre Ehe staatlich registriert wurde.
Mindestheiratsalter von 18 Jahren
Und auch für im Inland geschlossenen Ehen müsse ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren gelten, mahnte Kelek. Nach deutscher Rechtssprechung sollen Ehen in Deutschland zwar nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden. Ausnahmen sind aber ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. "Auch dies ist eine offene Flanke für Frühverheiratung", kritisierte die 58-Jährige, die in Istanbul geboren wurde und seit 1966 in Deutschland lebt.
In der Diskussion über Kinderehen in Deutschland hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Mitte August eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese soll sich mit dem Thema ab dem 5. September befassen.