Staatsanwaltschaft bestätigt Durchsuchung im Erzbistum Köln

Mehrere Objekte im Visier

Im Erzbistum Köln durchsuchen Staatsanwaltschaft und Polizei laut WDR verschiedene Objekte. Das meldete der Sender am Dienstagmorgen. Hintergrund der Maßnahme sind Meineid-Ermittlungen gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki.

Im Bischofshaus des Erzbistums Köln findet eine Razzia statt / © Theodor Barth (KNA)
Im Bischofshaus des Erzbistums Köln findet eine Razzia statt / © Theodor Barth ( KNA )

Die Staatsanwaltschaft Köln veröffentlichte am Dienstag folgende Presseerklärung:

In dem bei der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Aktenzeichen 121 Js 945/22 geführ­ten Verfahren, in dem die Ermittlungen wegen der gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki von verschiedenen Anzeigeerstattern erhobenen Vor­würfe der falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) und des Meineides (§ 154 StGB) in mehreren vom Beschuldigten kläger­seitig geführten Zivilstreit­ver­fahren zusammen­geführt worden sind, sind heute ermittlungs­richterliche Durchsuchungsanordnungen voll­streckt worden.

Durchsucht wurden seit 8:00 Uhr an insgesamt sechs Orten, vier davon in Köln und je einer in Kassel und Lohfelden, die Räumlichkeiten des General­vikariats, des Offizialats und des Erzbischöflichen Hauses sowie ferner die Geschäftsräume des den E-Mail-Ver­kehr im Erzbistum Köln verwaltenden EDV-Dienstleisters. Die Maß­nahmen ver­lie­fen ohne Zwischenfälle und trafen an den jeweiligen Durchsuchungs­orten weitgehend auf Kooperation.

Ziel der Maßnahmen war die Sicherstellung schriftlicher Unterlagen und die Erhebung der innerbistümlichen Kommunikation zu den Vorgängen, in deren Zusammenhang die als unwahr angezeigten Äußerungen des Beschuldigten gefallen sind. Die Aus- und Bewertung der sichergestellten Beweismittel wird geraume Zeit in Anspruch nehmen.

An den Maßnahmen waren rund dreißig Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälte beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Maßnahmen auf die Erhellung eines ledig­lich anfänglichen Verdachtes und insoweit auf die Feststellung sowohl belastender als auch entlastender Umstände richten. In diesem Stadium des Verfahrens bean­sprucht die im Strafprozess ohnehin bis zu einem rechtskräftigen gerichtlichen Urteil zu be­achtende Unschuldsvermutung in ganz besonderem Maße Geltung. Zur Ver­meidung entsprechender Missdeutungen wird im Übrigen explizit darauf hingewiesen, dass dem Beschuldigten in keiner Weise die aktive oder auch nur passive Vertuschung von oder gar Beteiligung an Missbrauchstaten zur Last gelegt wird.

Weitere Angaben können angesichts des Verfahrensstandes und der persönlich­keits­rechtlichen Implikationen des Falles zurzeit nicht gemacht werden.

Erzbistum Köln bestätigt Untersuchungen

Unterdessen hat auch das Erzbistum Köln die juristische Maßnahme bestätigt und eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht:

Die Staatsanwaltschaft Köln hat heute Geschäftsräume des Erzbistums Köln durchsucht. Durch Einblick in die Geschäftsunterlagen und E-Mails des Erzbistums soll festgestellt werden, ob der gegen Kardinal Rainer Maria Woelki erhobene Vorwurf, ein Aussagedelikt begangen zu haben, belegt oder aber im Gegenteil widerlegt werden kann.

Erfahrungsgemäß wird es geraume Zeit in Anspruch nehmen, bis das Ergebnis vorliegt. Bis dahin bitten wir die Öffentlichkeit, eine ergebnisoffene Untersuchung nicht zum Anlass zu nehmen, Vorverurteilungen auszusprechen.