Wende im Fall Gil Ofarim: Die Staatsanwaltshaft Leipzig ermittelt nun nach eigener Aussage gegen denn 38-jährigen Sänger - wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses und der besonderen Bedeutung des Falles sei die Anklage nicht zum Amts-, sondern zum Landgericht erhoben worden.
Ein Fall, der für Aufsehen sorgte
Anfang Oktober hatte Ofarim in einem über Soziale Medien verbreiteten Video berichtet, dass er vor der Hotel-Rezeption zunächst in einer Schlange gestanden habe. Andere Gäste seien vorgezogen worden. Später sei er von einem Mitarbeiter des Hauses aufgefordert worden, seine Halskette mit dem Davidstern abzunehmen, um einchecken zu dürfen. Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt und zunächst zu zahlreichen Solidaritätsbekundungen mit Ofarim geführt.
Wie die Staatsanwalt nun erklärte, konnten diese Behauptungen vom Vorfall am Abend des 4. Oktober 2021 "im Ergebnis der Ermittlungen nicht bestätigt werden". Es seien zahlreiche Zeugen vernommen und ein digitalforensischer Sachverständiger mit der Sichtung und Begutachtung der sichergestellten Videoaufnahmen mehrerer Überwachungskameras im Hotelbereich beauftragt worden. In der Gesamtschau der hieraus gewonnenen Erkenntnisse habe sich das Geschehen, wie es von Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, "tatsächlich so nicht ereignet".
Hat Gil Ofarim gelogen?
Laut Staatsanwaltschaft besteht demgegenüber ein hinreichender Tatverdacht, dass Ofarim "mit dem Wissen um die Unwahrheit seiner Aussagen und in Kenntnis der sich daraus für den betroffenen Hotelmitarbeiter ergebenden ehrverletzenden und in der öffentlichen Meinung herabwürdigenden Folgen" das Video veröffentlicht habe.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, erklärte: "Im Vertrauen auf unseren Rechtsstaat gilt es, keine Vorverurteilungen vorzunehmen. Der Fortgang des Verfahrens vor dem Landgericht Leipzig, dessen Entwicklung wir mit Interesse verfolgen, bleibt abzuwarten."