Staatsanwaltschaften beziehen Stellung zu Kirchenasyl

"Es gilt das Legalitätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit"

Im Streit um das Kirchenasyl in Bayern kommen aus der Justiz Entspannungssignale. In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten die drei bayerischen Generalstaatsanwaltschaften es gebe für sie keine Weisung aus der Regierung.

Kirchenasyl: Entspannungssignale der bayerischen Justiz? / © David-Wolfgang Ebener (dpa)
Kirchenasyl: Entspannungssignale der bayerischen Justiz? / © David-Wolfgang Ebener ( dpa )

Gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur betonten die Staatsanwaltschaften, dass das Legalitätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch künftig Richtschnur für ihre Arbeit sein würden.

Kirchenasyl kein "Untertauchen"

Die Gewährung von Kirchenasyl ist rechtlich umstritten. Einige Juristen sehen darin die Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt. Kirchliche Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Behörden jederzeit darüber informiert sind, wo sich die Asylsuchenden aufhalten. Daher dürfe Kirchenasyl nicht wie ein "Untertauchen" behandelt werden, mit dem sich ein Flüchtling seiner Ausreisepflicht zu entziehen sucht.

Strafbare Beihilfe?

Die Generalstaatsanwaltschaften betonten, für eine strafbare Beihilfe genüge es bereits, wenn die Fortdauer des unerlaubten Aufenthalts ermöglicht, erleichtert, intensiviert oder abgesichert werde. Dies sei bei Kirchenasyl regelmäßig gegeben. Allerdings liege zu der Rechtsfrage noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor.


Quelle:
KNA