Stammzellforscher Brüstle unterliegt vor Patentgericht

Genforschung: Christdemokraten und Greenpeace einer Meinung

Der Bonner Neurobiologe Oliver Brüstle hat vor dem Deutschen Patentgericht gegen die Umweltschutzorganisation Greenpeace eine Niederlage erlitten. Das Gericht erklärte am Dienstag in München ein 1999 an Brüstle erteiltes Patent in Teilen für nichtig. Widerrufen wurde die Erlaubnis zur wirtschaftlichen Verwertung von Zellen, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnen werden. Greenpeace bewertete den Rechtsstreit als Präzedenzfall. Der Bioethik-Experte der christdemokratisch-konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament, Peter Liese, nannte am Mittwoch in Berlin die Entscheidung des Deutschen Patentgerichts nur folgerichtig.

 (DR)

Erstmals habe sich das Deutsche Patentgericht mit ethischen Fragen befassen müssen. Die Entscheidung sei ein Signal an das Deutsche und auch das Europäische Patentamt, derartige Patente grundsätzlich nicht mehr zu erteilen, erklärte Christoph Then von Greenpeace. Brüstle nannte den Richterspruch dagegen "nicht nachvollziehbar". Der dritte Senat des Bundespatentgerichts unter Vorsitz von Richterin Eva Schermer habe das "geltende Stammzellengesetz ignoriert". Die Entwicklung therapeutischer Verfahren sei darin ausdrücklich erlaubt.

"Wir bekommen Fördergelder vom Bundesforschungsministerium mit der Auflage, Patente zu entwickeln", erläuterte Brüstle. Insofern sei es "widersprüchlich", wenn das Gericht sein Patent in Teilen als sittenwidrig bewerte. Nun bestehe die Gefahr, dass ausländische Hersteller seine Verfahren nutzten und nach Deutschland exportierten.

Der Bonner Wissenschaftler gehört zu den deutschen Pionieren der Stammzellenforschung. Als erster profitierte er von der Entscheidung des Bundestags 2002, die Einfuhr embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken zu erlauben. Laut Greenpeace wurde Brüstle im Februar 2006 vom Europäischen Patentamt ein ähnlicher Patentantrag genehmigt. Besonders strittige Ansprüche wie der auf das Klonen menschlicher Embryonen seien jedoch gestrichen worden.

Liese begrüßt Patent-Ablehnung auf embryonale Stammzellen
Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese hat die Ablehnung eines ethisch umstrittenen Patents zu embryonalen Stammzellen begrüßt. Der Bioethik-Experte der christdemokratisch-konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament nannte am Mittwoch in Berlin die Entscheidung des Deutschen Patentgerichts nur folgerichtig.

Die EU-Biopatentrichtlinie verbiete die Patentierung von Technologien, bei denen menschliche Embryonen zu kommerziellen und industriellen Zwecken benutzt werden. Ohnehin seien die Heilsversprechen, die mit der embryonalen Stammzellforschung verbunden seien, völlig übertrieben, so Liese.