Fragen und Antworten zur neuen Qualitätsprüfung für Pflegeheime

Startschuss für den neuen bundesweiten Pflege-TÜV

Nach jahrelangem Streit startet der neue Pflege-TÜV in Deutschland. Die mehr als 13.000 Pflegeheime in Deutschland werden künftig nach einem neuen System begutachtet. Einige wichtige Fragen und Antworten zu dem Thema.

Autor/in:
Christoph Arens
Ein Rollator und ein Rollstuhl / © Britta Pedersen (dpa)
Ein Rollator und ein Rollstuhl / © Britta Pedersen ( dpa )

Warum wurde der Pflege-TÜV reformiert?

Die Darstellung der Pflegequalität in den Heimen durch Pflegenoten ist in den vergangenen Jahren erheblich in die Kritik geraten, weil Qualitätsmängel für die Verbraucher nicht klar erkennbar waren.

Kritiker bemängelten, dass vor allem bürokratische Abläufe bewertet wurden. Außerdem konnte schlechte Pflegequalität etwa durch einen guten Speiseplan ausgeglichen werden. Deshalb hat der Gesetzgeber 2016 einen Qualitätsausschuss Pflege eingerichtet und beauftragt, neue Prüfverfahren zu entwickeln. Federführend war dabei das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld.

Wie lässt sich das neue Qualitätssystem für die Heime beschreiben?

Jedes der mehr als 13.000 Pflegeheime in Deutschland wird künftig nach einem mehrstufigen System bewertet. Dabei greifen internes Qualitätsmanagement und externe Überprüfungen ineinander. Die Ergebnisse werden von den Pflegekassen im Internet veröffentlicht.

Außerdem sollen die Einrichtungen Informationen etwa zur Ausstattung der Zimmer, zur Alltagsgestaltung oder zur Erreichbarkeit im öffentlichen Nahverkehr liefern. Im Frühjahr 2020 werden erste Ergebnisse des neuen Prüfverfahrens im Internet veröffentlicht. Bis Ende 2020 soll jedes Heim erstmals nach den neuen Regeln geprüft worden sein.

Wie sieht die interne Prüfung aus?

Alle Pflegeheime sollen halbjährlich intern Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohner erheben und an eine Datenauswertungsstelle (DAS) übermitteln. Dabei wird etwa erfasst, wie mobil und selbstständig alle Bewohner sind, wie viele Bewohner wie oft an Druckgeschwüren oder an den Folgen von Stürzen leiden oder ob ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust eingetreten ist. Die DAS überprüft die Angaben auf Plausibilität und vergleicht die Ergebnisse aller Einrichtungen bundesweit. Jedes Heim erhält dann von der DAS einen Bericht darüber, ob es besser oder schlechter als der Durchschnitt abschneidet. Dieser Bericht fließt auch in die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ein.

Und was tun die externen Prüfer?

Qualitätsprüfer des MDK besuchen jede Einrichtung einmal pro Jahr und ermitteln anhand einer Stichprobe von neun Bewohnern die Qualität der Versorgung. In persönlichen Gesprächen untersuchen sie etwa, wie es um Mobilität und Selbstversorgung steht, wie weit die Bewohner bei Essen, Trinken, Waschen oder Toilettengang unterstützt werden und was das Heim bei Krankheit und Therapien leistet, etwa bei Medikamentengaben und systematischer Schmerzerfassung. Auch die Unterstützung der Bewohner bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte soll in die Bewertung einfließen. Darüber hinaus überprüfen die MDK-Mitarbeiter, ob die von den Heimen selbst erhobenen Daten plausibel sind. Die Beratung der Pflegekräfte soll verstärkt werden.

Wie bewertet der MDK die Qualität der Einrichtungen?

Die MDK-Prüfer bewerten die Pflegequalität nach vier Kategorien. Sie reichen von a) Keine Auffälligkeiten oder Defizite über b) Auffälligkeiten, die keine Risiken erwarten lassen und c) Defizit mit Risiko negativer Folgen bis zu d) Defizit mit eingetretenen negativen Folgen.

Was passiert, wenn der MDK Qualitätsdefizite feststellt?

Nach der Prüfung erstellt der MDK einen Bericht für die Pflegekasse und die Pflegeeinrichtung. Bei Mängeln empfehlen die Prüfer konkrete Maßnahmen, um die Defizite zu beseitigen. Die Pflegekasse kann dann Auflagen erteilen, eine Wiederholungsprüfung durch den MDK veranlassen, die Vergütung mindern oder sogar den Versorgungsvertrag kündigen.

Wie werden die Verbraucher über die Ergebnisse informiert?

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen sich künftig auf den Internetseiten der Pflegekassen über jede Einrichtung informieren können. Dabei erhalten sie deutlich mehr Informationen als früher, die sie nach eigenen Prioritäten auswählen, filtern und vergleichen können sollen. Ob das neue System übersichtlicher und kundenfreundlicher ist, muss sich allerdings erst noch zeigen.

Was ist für die ambulante Pflege geplant?

Für die ambulante Pflege haben die Hochschule Osnabrück sowie das Bielefelder Institut für Pflegewissenschaft ebenfalls Vorschläge für eine ähnliche MDK-Prüfung erarbeitet. Sie müssen allerdings noch in Pilotprojekten in der Praxis erprobt werden.


Quelle:
KNA