Stationen zur Gleichbehandlung homosexueller Paare

Schrittweise Liberalisierung

Wichtige Stationen bei der Durchsetzung einer Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe.

 (DR)

1872: Der Paragraf 175 des neuen deutschen Reichsstrafgesetzbuches stellt sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe.

1935: Die Nationalsozialisten verschärfen den Paragraf 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wird der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche «unzüchtigen» Handlungen ausgeweitet. Für «erschwerte Fälle» wird die Strafe noch erhöht - auf bis zu zehn Jahren Zuchthaus. Die Kastration von Homosexuellen wird durch Gesetze über die «Verhütung erbkranken Nachwuchses» ermöglicht.

1950: Die DDR kehrt zur alten Fassung des Paragrafen 175 zurück. Ab Ende der 50er Jahre wird Homosexualität unter Erwachsenen aber nicht mehr verfolgt.

1957: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die aus der NS-Zeit stammende Version des Paragrafen 175 für verfassungskonform.  Homosexueller Geschlechtsverkehr bleibt in der Bundesrepublik verboten.

1968: Die DDR gibt sich ein eigenes Strafrecht. In Paragraf 151 werden nur noch homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe gestellt.

1969: Die sozial-liberale Koalition liberalisiert die Gesetzgebung in der Bundesrepublik. Danach sind einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen nicht mehr strafbar.

1979: In Bremen und Berlin finden die ersten Christoper Street Days statt. Dabei demonstrieren Lesben und Schwule gegen Ausgrenzung.

1991: Prominente wie Cornelia Scheel und Hella von Sinnen sowie Hape Kerkeling und Alfred Biolek werden in den Medien als homosexuell geoutet.

1994: Im Zuge der Wiedervereinigung wird der Paragraf 175 für ganz Deutschland ersatzlos aufgehoben.

2001: Das Gesetz zu eingetragenen Lebenspartnerschaften tritt in Kraft.

2002: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Gesetz. Es verstoße nicht gegen den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie.

2006: Das neue Antidiskriminierungsgesetz verbietet unter anderem Diskriminierungen wegen sexueller Orientierung im Arbeitsrecht.

2009: Das Bundesverfassungsgericht erklärt eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der Hinterbliebenenrente des öffentlichen Dienstes für verfassungswidrig.

2010: Karlsruhe entscheidet, dass homosexuelle Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden dürfen.

2012: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass homosexuelle Paare bei der Grunderwerbssteuer nicht benachteiligt werden dürfen.


Quelle:
KNA