Die Erhöhung gilt auch für die zur Ausbildung Beschäftigten, die zur Erlangung der staatlichen Anerkennung ein Praktikum benötigen. Die Vergütungen der Auszubildenden sowie der Schülerinnen und Schüler in der Kranken-, Kinderkranken-, Entbindungs- und Altenpflege erhöhen sich zum selben Zeitpunkt um vier Prozent.
Die Lohnvereinbarung ist bindend für die diakonischen Träger, die die Arbeitsvertragsrichtlinien der Bundesdiakonie anwenden. Bei ihnen sind den Angaben zufolge rund 150.000 Menschen beschäftigt. Für die übrigen mehr als 300.000 Diakoniebeschäftigten werden die Löhne und Gehälter auf regionaler Ebene abgeschlossen.