Stellungnahme des Erzbistums Köln zu Wortgottesdienstfeiern

 (DR)

Um den inneren Zusammenhang der Mitfeier der Eucharistie und des Kommunionempfangs nicht zu zerreißen, sind im Erzbistum Köln Wortgottesdienste mit Kommunionausteilung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Auch dort soll die Kommunionausteilung in einem Zusammenhang mit der in der Kirche gefeierten Eucharistie stehen, etwa indem die heilige Kommunion aus Gottesdiensten benachbarter Kirchen in die Altenheime und Krankenhäuser gebracht wird.

In den meisten Fällen sind Eucharistiefeiern am Sonntag (inklusive der Vorabendmessen) für jeden Gläubigen im Erzbistum Köln in zumutbarer Entfernung erreichbar, wenn es in der eigenen Kirche kein Angebot gibt. Wo immer möglich und nötig, werden die Gemeinden ermutigt, Fahrgemeinschaften anzubieten zugunsten derjenigen, die nicht mobil sind. Anders als in einigen deutschen Diözesen zeigen die Erfahrungen aus der Weltkirche, dass Wortgottesdienste mit Kommunionausteilung dann gefeiert werden, wenn die Entfernungen unzumutbar sind für Menschen, die kein Fahrzeug haben und kein Geld für ein öffentliches Transportmittel.

Die Austeilung der Kommunion gehört wesentlich zur Feier der Eucharistie und soll deshalb nur in Ausnahmefälle davon entkoppelt werden. Deshalb möchte das Erzbistum Köln auf seinem Pastoralen Zukunftsweg dazu einladen, den unverzichtbaren Wert der Eucharistiefeier am Sonntag neu zu entdecken und zu verlebendigen. Dazu gehört, dass die Gläubigen am Sonntag innerhalb einer Eucharistiefeier die Kommunion empfangen können. Die Feier der Heiligen Eucharistie ist der zentrale Vollzug der Kirche. Sie ist "Quelle und Höhepunkt" allen kirchlichen Handelns, wie das Zweite Vatikanische Konzil in der Enzyklika "Sacrosanctum Concilium" festgestellt hat. (Antwort der Pressestelle des Erzbistums Köln auf eine dpa-Anfrage)