Strafverfahren gegen Osnabrücker Priester beginnt

Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich

Am Mittwoch beginnt vor dem Amtsgericht Osnabrück das Strafverfahren gegen einen ehemaligen Priester wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornografischer Inhalte. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Anklage gegen den ihn erhoben.

Finger gleiten über Computertastatur / © Oliver Berg (dpa)
Finger gleiten über Computertastatur / © Oliver Berg ( dpa )

Den Angaben des Gerichts zufolge wird dem 58-jährigen Mann vorgeworfen, sich mithilfe verschiedener Endgeräte Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Internet heruntergeladen und auf unterschiedlichen Datenträgern gespeichert zu haben.

Studie: Pflichtverletzungen des Bistums Osnabrück bei Missbrauch

Auch im Bistum Osnabrück haben Bischöfe und andere Verantwortliche jahrzehntelang nicht angemessen auf Hinweise zu sexuellem Missbrauch reagiert. Dies belegt eine Studie der Universität Osnabrück, die nun vorgestellt wurde. Zudem seien die Rechte Betroffener bis in die jüngste Zeit oft verletzt worden.

In den vergangenen Jahren habe es aber nur noch wenige Verstöße gegen Pflichten des Bistums gegeben.

Sonnenschein am Dom zu Osnabrück / © Nicolas Ottersbach (DR)
Sonnenschein am Dom zu Osnabrück / © Nicolas Ottersbach ( DR )

Angeklagter räumte Vorwürfe ein

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sollen mehr als 5.000 kinderpornografische Dateien gefunden worden sein, hatte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mitte Juli der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) gesagt. Ihren Angaben zufolge hat der Angeklagte die Vorwürfe in einer Stellungnahme eingeräumt. Das Verschaffen und der Besitz kinderpornografischer Inhalte werden laut der Sprecherin mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft.

Die Staatsanwaltschaft hatte im November vergangenen Jahres einen Hinweis erhalten, wonach der damalige Gemeindepfarrer möglicherweise im Besitz kinderpornografischer Dateien sei. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten die Ermittler daraufhin Datenträger.

Kirchenrechtliches nach staatlichem Verfahren

Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode hatte den Geistlichen nach Aufnahme der Ermittlungen mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Pfarrer entpflichtet und den Fall an die zuständige Disziplinarabteilung im Vatikan gemeldet. Damit droht dem Beschuldigten auch ein kirchenrechtliches Verfahren, das laut Bistum aber erst nach Abschluss des staatlichen Verfahrens aufgenommen wird.

Die Staatsanwaltschaft Hannover ist für den Fall zuständig, weil sie eine überregional tätige Zentralstelle unterhält. Sie befasst sich mit der Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder jugendgefährdender Schriften. Das Gerichtsverfahren läuft nun vor dem Amtsgericht Osnabrück.

Quelle:
KNA