Streit um Enteignung von Kirchenland in Israel

 (DR)

Bei dem Streit geht es laut Berichten um Forderungen der Stadt in Höhe von umgerechnet 151 Millionen Euro für 887 Liegenschaften in Kirchen- oder UN-Besitz, die nicht zu rein religiösen Zwecken genutzt werden. Rein religiös genutzte Liegenschaften sind von der städtischen Grundsteuer ausgenommen. Eine grundsätzliche Freistellung der Kirchen und der UN von der Grundsteuer bezeichnete die Stadt als diskriminierend und als Gefahr für die finanzielle Stabilität der Stadt. Die Stadt kündigte an, notfalls bis vor das Oberste Gericht zu ziehen.

Bei der Staatsgründung 1948 hatte Israel zunächst die entsprechenden Regelungen aus der britischen Mandatszeit übernommen, die nach alter Tradition die Kirche von jeglichen Steuerzahlungen befreiten. Als 1993 schließlich ein - bis heute von Israel nicht ratifizierter - Grundlagenvertrag unterzeichnet wurde, ließ man darin die Steuerfrage offen und wies die Klärung einer eigenen Kommission zu. Deren Arbeit dauert seither an. Einen nach sechsjährigen Verhandlungen zum 1. Januar 2016 verabschiedeten Grundlagenvertrag zwischen Palästina und dem Heiligen Stuhl kritisierte Israel als übereilt und einseitig.

(KNA/ Stand 26.2.18)