Streit um Kirchenbesitz

Klage gegen Luxemburger Erzbischof

Der Erzbischof von Luxemburg, Jean-Claude Hollerich, muss sich im Streit um die Neuregelung der Eigentumsverhältnisse von Kirchengebäuden vor Gericht verantworten. Geklagt hat ein Zusammenschluss örtlicher Gemeinden.

Justitia verkörpert die Gerichtsbarkeit (dpa)
Justitia verkörpert die Gerichtsbarkeit / ( dpa )

Wie das "Luxemburger Wort" am Donnerstag auf seinem Internetauftritt berichtete, sind auch zivilrechtliche Klagen gegen Premierminister Xavier Bettel, Innenminister Dan Kersch, die gesamte Regierung, das Großherzogtum und das Erzbistum Luxemburg eingegangen. Kläger ist das Syndikat der Kirchenfabriken (Syfel), eine Vertretung von rund 285 örtlichen Gremien, die für kirchliche Vermögensverwaltung auf Pfarrebene zuständig sind.

Die Klagen sind der vorläufige Höhepunkt eines seit Monaten eskalierenden Streits des Syfel mit Erzbistum und Regierung. Das Syndikat will dadurch verhindern, dass die Kirchenfabriken im Zuge der Verhandlungen um den künftigen Besitz der rund 500 Kirchen und Kapellen des Großherzogtums aufgelöst werden. Die Gebäude werden seit mehr als 200 Jahren von den Kirchenfabriken verwaltet; ihre Eigentumsverhältnisse sind meist jedoch nicht eindeutig der Kirche oder dem Staat zuzuordnen. Dies zu ändern, ist eines der zentralen Bausteine der 2015 begonnenen Reformen zur Neustrukturierung des Staat-Kirche-Verhältnisses.

Gesetzentwurf soll Eigentumsverhältnisse neu regeln

Im Sommer legte Innenminister Kersch einen Gesetzentwurf vor, wonach die Kirchengebäude künftig nicht mehr von den Kirchenfabriken, sondern von einem neuen Fonds verwaltet werden sollen. Der Fonds, den Regierung und Kirchenleitung ohne Beteiligung des Syfel ausgehandelt hatten, soll dem Erzbistum unterstellt werden. Aus Sicht des Syndikats hat Erzbischof Hollerich jedoch keine Verhandlungskompetenz über die Frage der Kirchenfabriken, die über ein eigenes juristisches Statut verfügen. Der Erzbischof habe der Auflösung der Kirchenfabriken voreilig zugestimmt, obwohl dies gegen nationales Recht und gegen Kirchenrecht verstoße, sagte ein Syfel-Vertreter dem "Luxemburger Wort".

Im Januar 2015 hatten sich die Luxemburger Regierung und die Religionsgemeinschaften des Landes auf mehrere Abkommen geeinigt, nach denen das Staat-Kirche-Verhältnis neu geregelt wurde. Religions- und Ethikunterricht wurden durch das neue Fach "Leben und Gesellschaft" ersetzt. Zudem erhalten die Kultusgemeinschaften weniger finanzielle Unterstützung vom Staat. In dem traditionell katholischen Großherzogtum bekennen sich rund 40 Prozent der Bevölkerung zur katholischen Kirche.


Quelle:
KNA