Das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayOLG) zeige, dass es richtig gewesen sei, sich an die Absprachen zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gehalten zu haben, sagte der Münchner Kardinal Reinhard Marx zum Abschluss des Frühjahrstreffen der Bischöfe am Donnerstag in Regensburg. "Das Signal, was hier gesetzt wurde, vom obersten Bayerischen Gericht, ist sehr, sehr gut und bestätigt uns in unserem Engagement."
Freispruch erwartet
Nun dürften auch die Franziskanerin Schwester Juliana Seelmann aus Oberzell bei Würzburg und Mutter Mechthild Thürmer von den oberfränkischen Benediktinerinnen in Kirchschletten auf einen Freispruch hoffen, auch wenn in jedem Verfahren der Einzelfall zu prüfen bleibe, so die Bischöfe. Marx würdigte explizit den Einsatz der Menschen für Kirchenasyle. Sie hätten nun auch Recht bekommen, "dass sie nicht Straftäter sind".
Strafverfahren wegen Kirchenasyl
Ende Februar hatte das BayOLG in Bamberg den Freispruch des Benediktiners durch das Amtsgericht Kitzingen bestätigt. Gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Das Gericht bescheinigte dem Ordensmann sich strikt an die Vereinbarung zwischen Staat und Kirchen zum Umgang mit Kirchenasylen gehalten zu haben. Außerdem gebe es keine Pflicht für die Aufnehmenden, ein Kirchenasyl aktiv zu beenden, selbst wenn das Bamf die erneute Prüfung des Falls ablehnend beschieden habe. Diese Pflicht bestehe nur für den Asylsuchenden selbst und die staatlichen Behörden.