Strengeres Verbot für Verheiratung von Kindern in Pakistan gescheitert

"Unislamisch" und "blasphemisch"

In Pakistan wird es vorerst keine härteren Strafen für die Verheiratung von Kindern geben. Nach Einspruch des muslimischen Rates wurde ein entsprechender Gesetzentwurf zurückgezogen.

Muslimische Braut / © Sanjeev Gupta (dpa)
Muslimische Braut / © Sanjeev Gupta ( dpa )

Das berichtete die Zeitung "Express Tribune" am Freitag. Der "Rat für islamische Ideologie" hatte den Entwurf als "unislamisch" und "blasphemisch" bewertet. Daraufhin lehnte der Parlamentsausschuss für religiöse Fragen den Vorschlag der Regierungspartei ab.

Gesetzverstöße werden kaum geahndet

Der Gesetzentwurf sah härtere Strafen für die Verheiratung von Kindern vor. Bislang liegt zwar das gesetzliche Mindestalter für eine Heirat für Mädchen bei 16 und bei Jungen bei 18 Jahren. Doch Verstöße sind an der Tagesordnung und werden kaum geahndet. Laut derzeit geltendem Gesetz liegt die Strafe für die Verheiratung jüngerer Kinder bei einer Geldstrafe und 30 Tagen Haft.

Mädchen von neun Jahren "ehestandsfähig"

Die Verheiratung von Kindern, vor allem Mädchen, ist besonders im Süden Pakistans traditionell weit verbreitet. Es gibt allerdings keine genauen Zahlen darüber. Laut Schätzungen ist etwa bei 30 Prozent aller Ehen ein Ehepartner minderjährig. Besonders in armen Familien ist es üblich, Mädchen früh aus der Schule zu nehmen und zu verheiraten.

Im Mai 2014 hatte der islamische Rat seine Ansicht bekräftigt, dass Mädchen bereits im Alter von neun Jahren als ehestandsfähig gelten, "wenn Zeichen der Pubertät zu erkennen sind". Die Auffassungen des Rates sind für das Parlament nicht bindend, doch sein Einfluss ist erheblich.


Quelle:
epd