Wie die "Sächsische Zeitung" und die "Badische Zeitung" (Montag) zeitgleich berichten, gibt es in dem Fall Divergenzen zwischen Bischof Heinrich Timmerevers (Dresden) und Erzbischof Stephan Burger (Freiburg) über die Auslegung der Missbrauchsordnung der Deutschen Bischofskonferenz.
Während Timmerevers zwei Patres des Pallottiner-Ordens den Seelsorgedienst in seinem Bistum untersagt hat, sieht Burger bislang keine Veranlassung, gegen die in seinem Bistum wohnenden Ordensmänner einzuschreiten. Einer der Mönche, der damals noch Novize war, soll 1990 eine damals 22-jährige Frau aus Sachsen sexuell missbraucht, der andere diesen Missbrauch gedeckt haben.
"Glaubhaft" oder "nicht bewiesen"
Die Vorwürfe seien glaubhaft und wahrscheinlich, zitieren die Blätter Timmerevers. Die Vorwürfe der Betroffenen seien "nicht bewiesen oder plausibilisiert", habe hingegen Burger erklärt. Timmerevers hatte 2020 den Fall der Staatsanwaltschaft gemeldet und die kirchenrechtliche Voruntersuchung angeordnet, nachdem die Frau sich an ihn gewandt hatte. Das Verbot gegen die Patres sprach er als Präventionsmaßnahme aus.
Das Erzbistum Freiburg wolle diesen Schritt nicht mittragen, da es dafür kirchenrechtlich keine Basis sehe, so die Zeitungen. Das Freiburger Ordinariat sehe sich durch eine Entscheidung aus dem Vatikan bestätigt. In einem ersten Schritt hatte die Glaubenskongregation Timmerevers' Zuständigkeit zwar bestätigt. Auf Antrag der Beschuldigten habe die Kleruskongregation seine Beschlüsse Anfang 2021 aber vorerst außer Kraft gesetzt.
Auf Schutz angewiesen?
Strittig sind offenbar die Fragen, ob die Betroffene seinerzeit schutzbedürftig war und ob der Hauptbeschuldigte als Novize - also noch kein Kleriker - schon zum Orden gehörte. Timmerevers sagte den Zeitungen, die Frau sei damals "vollständig auf den Schutz und die Hilfe des Ordens" angewiesen gewesen.