Stromsperren

 (DR)

Wegen unbezahlter Rechnungen ist in Deutschland im vergangenen Jahr rund 289.000 Haushalten der Strom abgestellt worden. Im Jahr 2014 hatten die Versorger noch mehr als 350.000 Haushalten den Anschluss gesperrt.

Der Lieferant darf den Strom in der Grundversorgung erst abstellen, wenn der Kunde mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug ist. Er muss dem Verbraucher dann eine Sperrandrohung schicken und darf den Strom dann frühestens vier Wochen später abdrehen.

Eine solche Sperrandrohung haben 2019 rund 4,75 Millionen Haushalte erhalten. Tatsächlich abgestellt wurde der Strom schließlich bei 0,6 Prozent aller Anschlüsse. (dpa/07.10.2020)