Studie legt Problem der Altersdiskriminierung offen

Diskriminierung aus Altersgründen

Eine Job-Ablehnung aus Altersgründen, keine angemessene Therapie, weil gesundheitliche Beschwerden "altersgemäß" seien. Antidiskriminierungsbeauftragte und Caritas-Präsidentin rufen auf, gegen diese Form der Diskriminierung vorzugehen.

Senior mit einem Gehstock / © sebra (shutterstock)

Laut einer Untersuchung haben rund 45 Prozent der Menschen in Deutschland schon einmal Altersdiskriminierung erlebt. Bei den über 65-Jährigen sei es jeder dritte Befragte gewesen, heißt es in der am Dienstag in Berlin vorgestellten repräsentativen Umfrage. Die Untersuchung wurde vom Meinungsforschungsinstitut GMS im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführt.

Der Umfrage zufolge erlebten die Betroffenen vor allem im Arbeitsleben Benachteiligung: 39 Prozent berichten demnach von Altersdiskriminierungen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit, 27 Prozent im Gesundheitsbereich, 24 Prozent bei Geschäften und Dienstleistungen. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt haben laut Untersuchung 22 Prozent der Befragten erlebt. Auch die Digitalisierung führte demnach zu Benachteiligungen (11 Prozent).

Seit Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle im Jahr 2006 seien mehr als 8.600 Fälle wegen Altersdiskriminierung eingereicht worden. Für die repräsentative Befragung wurden den Angaben zufolge rund 2.000 Menschen in Deutschland in der Zeit vom 11. bis zum 16. März befragt.

Gesellschaftliches Umdenken gefordert

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, erklärte, die Umfrage zeige, dass das Problem der Altersdiskriminierung größer sei, als es "uns bislang bewusst ist". Es betreffe ältere, aber auch jüngere Menschen. Zwar sei Altersdiskriminierung gesetzlich verboten, aber das wisse kaum jemand.

Konkret appellierte Ataman an die künftige Bundesregierung, einen Nationalen Aktionsplan Antidiskriminierung vorzulegen. Zudem müsse das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reformiert werden, um die Rechte von Betroffenen zu stärken. Das Verbot von Altersdiskriminierung solle zudem im Grundgesetz verankert werden.

Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Regina Görner, ging auf neue Diskriminierungen durch Digitalisierung ein. Wenn die Technologie schlecht zugänglich sei, baue sie zusätzliche Hürden auf, vor allem wenn analoge Angebote in vielen Lebensbereichen einfach gestrichen würden und Kommunikation nur noch über das Internet möglich sei. Dazu gehörten etwa Arzttermine, die nur noch online buchbar seien, oder Banküberweisungen, die nur noch online möglich seien, weil die örtliche Filiale geschlossen werde.

"Wertschätzung der Großeltern"

Eva Maria Welskop-Deffaa

Eva Maria Welskop-Deffaa wuchs in Duisburg auf und ging nach dem Abitur 1977 nach München. Sie studierte dort an der Ludwig-Maximilian-Universität Volkswirtschaftslehre. Nach ihrem Abschluss arbeitete Welskop-Deffaa einige Jahre als wissenschaftliche Assistentin, bevor sie 1987 für ein Postgraduiertenstudium der Geschichte zwei Jahre zum Europäischen Hochschulinstitut nach Florenz ging.

Präsidentin des Deutschen Caritasverbands Eva Maria Welskop-Deffaa (rechts im Bild) (CD)
Präsidentin des Deutschen Caritasverbands Eva Maria Welskop-Deffaa (rechts im Bild) / ( (Link ist extern)CD )

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa betonte, es sei eine subtile und bittere Form der Altersdiskriminierung, wenn alten Menschen der Eindruck vermittelt werde, sie würden ungelegen kommen. Schon heute sei die Aussicht auf ein langes Leben für viele Menschen mit der Angst verbunden, der eigenen Familie und der Gesellschaft zur Last zu fallen. 

Sie rief den neuen Bundestag dazu auf, dem "Megathema Pflege" besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Es gelte, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren, um pflegebedürftige ältere Menschen bestmöglich zu versorgen und Vereinsamung durch gute Mehrgenerationenarbeit vor Ort vorzubeugen.