Obwohl ihnen der gesetzliche Mindestlohn zusteht, bekommen einer aktuellen Studie zufolge viele Minijobber weniger. Im Jahr 2015 erhielten knapp die Hälfte der geringfügig Beschäftigten mit einem Minijob als Haupterwerbsquelle weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf in einer am Montag veröffentlichten Untersuchung festhält.
Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt, zum Jahresbeginn 2017 wurde er auf 8,84 Euro erhöht.
Die Verfasser der Studie, Toralf Pusch und Hartmut Seifert, erklärten, die Zahlen ließen "keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben". Das Mindestlohngesetz werde bei Minijobs offenbar noch längst nicht flächendeckend angewendet, auch wenn seit Einführung die Stundenlöhne der Minijobber im Haupterwerb im Durchschnitt angestiegen seien.
Das Bundesarbeitsministerium kritisierte dagegen Ungenauigkeiten bei der Datengrundlage für die Untersuchung, über die zunächst die "Süddeutsche Zeitung" (Montag) berichtet hatte. Andere Studien, die zum Teil auf größeren Datenquellen basierten, belegten die Aussagen in dieser Form nicht, sagte eine Sprecherin am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin: "Gleichwohl können Verstöße gegen das Mindestlohngesetz nicht ausgeschlossen werden." Deswegen sei die Dokumentationspflicht für geringfügige Beschäftigung eingeführt worden.
(epd)