Vor 500 Jahren verteidigte Martin Luther in Worms seine Lehre

Symbolisches Bild von großer Wirkung

Das Jahr 1521 war für Martin Luther ein Wendepunkt: Der Bruch mit der Papst-Kirche wurde offiziell, eigene kirchliche Strukturen entstanden. Große Wirkung erzeugte sein Auftritt vor dem Reichstag in Worms.

Autor/in:
Von Norbert Zonker
Martin-Luther-Denkmal in Dresden / © stocktech78 (shutterstock)
Martin-Luther-Denkmal in Dresden / © stocktech78 ( shutterstock )

Von den symbolischen Daten des Reformationsgedenkens ist eines von besonderer Strahlkraft: Vor 500 Jahren, am 17. und 18. April 1521, verteidigte Martin Luther (1483-1546) vor dem Reichstag in Worms im Angesicht des Kaisers Karl V. seine Theologie gegen den Vorwurf der Ketzerei. Ein Bild von großer Wirkung - der kleine Augustinermönch gegen die Großen der Welt, persönliche Glaubenserfahrung gegen päpstliche Autorität, Gewissen gegen Macht. "Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir. Amen." Dieser in der Überlieferung sicher zugespitzte Satz Luthers brachte das reformatorische Selbstverständnis auf den Punkt.

Luther markiert Wendepunkt

In der Tat markiert der Auftritt Luthers in Worms einen Wendepunkt in der Auseinandersetzung der Wittenberger Reformatoren mit Papst und Kaiser. Waren die 95 Thesen gegen den Ablasshandel vom Oktober 1517 in ihrer Argumentation noch traditionell katholisch, so führte der durch sie ausgelöste Konflikt schnell zur Parteienbildung und zur Zuspitzung. 1520 brachte Luther in seinen programmatischen Schriften "An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung", "Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche" und "Von der Freiheit eines Christenmenschen", die in hohen Auflagen gedruckt wurden, seine reformatorischen Erkenntnisse unters Volk. Den Papst nannte er polemisch "Antichrist".

Exkommunion

Am 3. Januar 1521 exkommunizierte Papst Leo X. Luther und seine Anhänger, nachdem dieser sich nicht, wie verlangt, von den beanstandeten Thesen distanziert, sondern die Bannandrohungsbulle vielmehr öffentlich verbrannt hatte. Damit kam der Kaiser ins Spiel, der die Reichsacht über den nun offiziell zum Häretiker erklärten 37-jährigen Professor aus Wittenberg verhängen sollte. Luther stand aber unter dem Schutz seines Landesherrn, des sächsischen Kurfürsten Friedrich, der auf einem förmlichen Verfahren bestand, also einer Anhörung vor der höchsten Instanz des Reiches, dem König und den Ständen, die auf dem Reichstag zusammenkamen.

Für Luther war es - trotz gewährtem freien Geleit - nicht ungefährlich, der Ladung nach Worms Folge zu leisten, drohte ihm doch im Extremfall der Scheiterhaufen. Allerdings stand er keineswegs allein da. In seiner Begleitung befanden sich Kollegen der Wittenberger Fakultät, und Experten des Kurfürsten leisteten ihm juristischen Beistand. Schon die Anreise mobilisierte zahlreiche Anhänger; vor und während der Versammlung kam in der Stadt eine Volksmenge zusammen.

Keine Disputation, sondern Widerruf

Die Verhandlung vor dem Reichstag verlief anders als von Luther erwartet: Es gab keine Disputation, sondern Karl V. verlangte von ihm ohne Umschweife einen Widerruf seiner Thesen. Er wurde nur gefragt, ob er gewisse Bücher, die auf einem Tisch vor ihm lagen, verfasst habe und ob er bereit sei zu widerrufen. Der überrumpelte Luther verlangte Bedenkzeit.

Gegen das Gewissen

Am folgenden Tag verteidigte er sich mit einer eindrucksvollen Rede, in der er sich auf die Bibel berief und darauf bestand, einzig durch Schriftzeugnisse oder klare Vernunftgründe widerlegt werden zu können. Allein dem Papst oder den Konzilien glaube er nicht, denn es sei offenkundig, "dass sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben". Er schloss mit den Worten: "Und weil mein Gewissen durch die Worte Gottes gefangen ist, kann und will ich nichts widerrufen, weil es unsicher ist und die Seligkeit bedroht, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir. Amen."

Wormser Edikt

Der 21-jährige Habsburger Karl V. antwortete mit einer ebenfalls bemerkenswerten Rede, in der er seine Absichten darlegte. Er hob hervor, dass er von einer langen Reihe von Herrschern abstamme, die die Verteidigung des katholischen Glaubens um des Heils der Seelen willen immer als ihre Pflicht angesehen hätten, und dass er dieselbe Pflicht habe. Nach weiteren Verhandlungen zwischen Kaiser und den Reichsständen wurde am 8. Mai 1521 das Wormser Edikt erlassen, das Luther zum Ketzer und von der Kirche ausgeschlossen erklärte.

Der Reformator war da schon längst abgereist und befand sich in Sicherheit auf der Wartburg, wo er sich an die Übersetzung des Neuen Testaments machte. Da das Wormser Edikt sich nicht in allen Reichsteilen - vor allem nicht in Sachsen - durchsetzen ließ, verbreiteten sich unter dem Schutz einiger Landesfürsten die Lehre und Werke Luthers.

In der protestantischen Geschichtsschreibung wurde der Auftritt Luthers vor dem Reichstag zu Worms zu einer Widerstandsszene stilisiert. Diese Bilder prägen bis heute die Erinnerung. Die Stadt Worms und mehrere Kooperationspartner erinnern mit einem umfangreichen, wenn auch coronabedingt reduzierten Programm an die Ereignisse vor 500 Jahren. Zu einem Festakt am 16. April wird auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erwartet.


Quelle:
KNA