Diese beginnt am Donnerstag in Frankfurt. Damit scheiterten die Bischöfe mit ihrem Ansinnen, bei gleichzeitig formulierten Anträgen auf geheime und namentliche Abstimmung einer geheimen Abstimmung den Vorrang zu geben.
Blick in die Satzung
Beim Synodalen Weg beraten Bischöfe und Laien seit 2019 über Reformen in der katholischen Kirche. Die zentralen Themen sind Macht, Rolle der Frau, Sexualmoral und priesterliche Lebensform.
Im Präsidium sitzen je zwei Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken: ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp und ihr Vize Thomas Söding, der Bischofskonferenz-Vorsitzende, Bischof Georg Bätzing, sowie sein Stellvertreter Bischof Franz-Josef Bode.
Die Satzung sehe für Abstimmungen vor, dass sie grundsätzlich öffentlich seien, "und sie erlaubt geheime Abstimmungen abweichend von diesem Grundsatz nur mit der besonderen Hürde, dass sie mindestens von fünf Mitgliedern beantragt werden müssen". Werde ein Antrag in dieser Form gestellt, seien geheime Abstimmungen möglich.
Ob sie dann tatsächlich stattfänden, liege jedoch im Ermessen des Synodalpräsidiums.
Abstimmungsverfahren mehrfach Gegenstand von Debatten
Präsidium habe entschieden, auch künftig die gesamte Versammlung um ihr Votum zu bitten, falls eine geheime Abstimmung beantragt werde, hieß es. Auf Antrag könnten namentliche Abstimmungen zudem trotz eines möglichen Antrags auf geheime Abstimmung durchgeführt werden, "falls die Versammlung unwahrscheinlicherweise für beide Formen votiert".
Das Abstimmungsverfahren war mehrfach Gegenstand von Debatten während der Synodalversammlungen. In dem nun bekanntgewordenen Schreiben stellt das Präsidium auch klar, dass Enthaltungen wie nicht abgegebene Stimmen behandelt und nicht als Nein-Stimmen gewertet werden. Unterzeichnet ist das Schreiben an den Bischofskonferenz-Vorsitzenden Bätzing von Bischof Bode und ZdK-Präsidentin Stetter-Karp.