Nach Angaben des Veranstalters demonstrierten insgesamt rund 6.000 Menschen gegen Abtreibung und aktive Sterbehilfe. In beiden Städten seien es jeweils rund 3.000 gewesen, erklärte der Bundesverband Lebensrecht (BVL), ein Zusammenschluss von 15 Vereinen und Initiativen, der beide Märsche organisierte. Nach Schätzung der Berliner Polizei waren es in der Hauptstadt rund 2.000. Die Kölner Polizei machte keine Angaben.
Laut BVL ist der jährliche Marsch die bundesweit größte Kundgebung für den Schutz des Lebens. Dagegen gab es in beiden Städten Protestveranstaltungen.
Dagegen gibt es erneut Protestveranstaltungen, unter anderem von einem "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung", dem Grüne, Linkspartei und die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen angehören. Sie fordern eine unbeschränkte Freigabe von Schwangerschaftsabbrüchen. Beim Demonstrationszug durch die Berliner Innenstadt konnte die Polizei Störversuche nach eigenen Angabenweitgehend verhindern. In Köln geriet der Marsch dagegen ins Stocken. Die Abschlusskundgebung auf dem Heumarkt konnte nicht stattfinden, weil Gegner den Platz besetzten.
Mehrere Bischöfe vor Ort
Beim Berliner Auftakt vor dem Brandenburger Tor begrüßte die BVL-Bundesvorsitzende Alexandra Maria Linder den Berliner Erzbischof Heiner Koch sowie Bischof Rudolf Voderholzer und Weihbischof Josef Graf, die aus Regensburg kamen. Unter den Teilnehmenden waren auch die Weihbischöfe Florian Wörner (Augsburg) und Matthias Heinrich (Berlin).
Bei der Kundgebung auf dem Kölner Heumarkt sprachen die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, und der Vorsitzende des Vereins "Ärzte für das Leben", Paul Cullen. Unter den Zuhörern war auch der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp.
Kritik an der Politik und der Streichung von Paragraf 219 a
Die BVL-Bundesvorsitzende Linder warf der Politik vor, sich für die steigenden Abtreibungszahlen nicht zu interessieren. Sie kritisierte, dass der Bundestag im vergangenen Jahr das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, den Paragrafen 219 a im Strafgesetzbuch, aufgehoben hatte.
Zusammen mit den rückläufigen Beratungsmöglichkeiten für Schwangere sei dies "frauenfeindlich", sagte die BVL-Bundesvorsitzende. Sie warnte auch vor Bestrebungen, Beihilfe zur Selbsttötung gesetzlich zu erlauben.
Erfahrungen aus anderen Ländern
Der Direktor der Organisation "Schreeuw om Leven" (Schrei nach Leben), Arthur Alderliesten, sagte, in den Niederlanden spiele der gesetzlich festgeschriebene Schutz ungeborener Kinder "in der Abtreibungspraxis kaum eine Rolle". Er rief dazu auf, sich für eine europaweite "Pro-Life-Bewegung" zu engagieren.
Der Gründer und Geschäftsführende Direktor der kanadischen "Euthanasie Prevention Coalition" (Koalition zur Euthanasie-Prävention), Alex Schadenberg, warnte mit Blick auf assistierten Suizid vor einer Entwicklung wie in seinem Land. Seit der Legalisierung werde eine solche Beihilfe nicht nur bei unerträglichem Leiden, sondern auch bei Einsamkeit oder Depressionen in Anspruch genommen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde am 17.09.2023 um 8:00 Uhr aktualisiert.