Der Theologe Thomas Schüller äußerte sich in einem Gastbeitrag der "Süddeutschen Zeitung" am Samstag zum Finanzskandal im Bistum Eichstätt. Er kommt zu dem Schluss: "In Eichstätt wurden offenbar einfachste Grundregeln des Controllings missachtet, es gab keine Compliance-Standards, keine verbindlichen Regeln für ethisch und rechtlich einwandfreies Investment; nicht einmal die Normen des kirchlichen Gesetzbuches wurden umgesetzt."
Strafanzeige gegen früheren Mitarbeiter
Der Münsteraner Kirchenrechtler hatte sich in den vergangenen Tagen bereits mehrfach zu den Vorgängen in Eichstätt geäußert. Am Montag war bekanntgeworden, dass ein früherer Mitarbeiter des Bistums mit einem Kompagnon durch ungesicherte Kredite auf dem US-Immobilienmarkt einen Schaden von bis zu 60 Millionen US-Dollar (48,2 Millionen Euro) verursacht haben soll.
Im Juli 2017 hatte der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke gegen beide Personen Strafanzeige erstattet. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft sitzen die Beschuldigten in Untersuchungshaft. Der Vorwurf laute auf Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr.
Bischof Hanke: "Vielleicht hat das alles zu lange gedauert"
In einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte Hanke: "Vielleicht hätte ich noch härter durchgreifen müssen." Schon 2012 habe er die ersten Reformen in kirchlichen Stiftungen in Gang gesetzt und dort externe Fachleute in die Gremien berufen. Damit habe er ein klares Signal gesetzt für den weiteren Weg, auch bei der Durchforstung des Vermögens im Bistum.
Es sei ihm aber auch wichtig gewesen, seine leitenden Mitarbeiter für diesen Weg zu gewinnen, unterstrich Hanke. "Da gab es auch Widerstände. Vielleicht hat das alles zu lange gedauert." Er habe aber "auch nur zwei Hände" und könne "nicht mit einem Zauberstab das ganze System auf einmal ändern". Der Bischof reagierte damit auch auf Kritiker, die ihm zu spätes Eingreifen vorwerfen.
Operatives Geschäft und Aufsicht streng trennen
Hanke sagte dazu, aus heutiger Sicht wäre es sicher besser gewesen, er hätte bereits 2009 einen ausgewiesenen Fachmann und Nicht-Geistlichen zum Finanzdirektor ernannt. Aber die Zeit lasse sich nicht zurückdrehen. Ihm sei auch nach und nach bewusstgeworden, dass sich das bis dato praktizierte System überlebt habe und die Zuständigkeiten für das operative Geschäft und die Aufsicht darüber strikt getrennt werden müssten. Dies sei inzwischen erfolgt.