Transparente Aufarbeitung mit einheitlichen Kriterien

Kirche mit erster Vereinbarung zur Aufarbeitung von Missbrauch

Bischof Stephan Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig (r.) / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Stephan Ackermann und Johannes-Wilhelm Rörig (r.) / © Harald Oppitz ( KNA )

Als erste Institution in Deutschland hat die katholische Kirche eine Vereinbarung mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch beschlossen.

Auf Eckpunkte hatten sich der Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig und der Trierer Bischof Stephan Ackermann bereits im vergangenen November verständigt. Demnach soll die Aufarbeitung in den katholischen Bistümern transparent und nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Auch sollen unabhängige Experten und Betroffene an dem Prozess teilnehmen. Ackermann ist zugleich Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz.

Die Aufarbeitung befasst sich auch mit jenen Fällen, die infolge von Verjährung oder Versterben der Beteiligten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Die Bischöfe wollen sich zur Einhaltung von Standards und Kriterien bei der Aufarbeitung und zur Errichtung dafür notwendiger "Aufarbeitungskommissionen" verpflichten. Die Aufarbeitung soll von unabhängigen Fachleuten und unter Mitwirkung der Opfer durchgeführt werden.

Neben der quantitativen Erhebung von Missbrauch geht es darum, herauszuarbeiten, wie die Verantwortlichen in den Bistümern und Orden mit den Tätern und den Betroffenen umgegangen sind. Auch sollen die Strukturen benannt werden, die sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Geistliche und Kirchenangestellte ermöglicht oder begünstigt haben. 

Quelle:
KNA