Trierer Missbrauchsfall: Bistum spricht von Lernprozess

"Die deutschen Bischöfe haben Konsequenzen gezogen"

Das Bistum Trier beruft sich im Umgang mit einem zehn Jahre zurückliegenden Missbrauchsverdacht auf einen Lernprozess.

Vor dem Trierer Dom wartet eine erfrischende Abkühlung auf die Sänger (DR)
Vor dem Trierer Dom wartet eine erfrischende Abkühlung auf die Sänger / ( DR )

Der Staatsanwalt habe das Bistum im November 2006 über eine wegen Verjährung eingestellte Ermittlung gegen einen Priester "wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und Körperverletzung" informiert, sagte Bistumssprecher Andre Uzulis am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der damalige Bischof, Reinhard Marx, heute Erzbischof von München und Freising, und sein Generalvikar Georg Holkenbrink hätten daraufhin "weitere Untersuchungen nicht für erforderlich gehalten".

Das Bistum sei schriftlich in Kenntnis gesetzt worden, ohne nähere Angaben zu den Vorwürfen, dem mutmaßlichen Opfer oder sonstigen Hintergründen, erläuterte Uzulis. Von den laufenden Ermittlungen habe die Diözese zuvor nichts gewusst. Auch habe sich das mutmaßliche Opfer damals nicht ans Bistum gewandt, sondern direkt an die staatlichen Ermittlungsbehörden.

Der Sprecher stellte klar, dass dieser Umgang des Bistums mit den Informationen der Staatsanwaltschaft "unserem damaligen Verständnis" der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2002 entsprochen habe. Man sei der Meinung gewesen, die Kirche könne zu keinem "besseren Ermittlungsergebnis" gelangen als der Staat. Es sei damals "nicht differenziert betrachtet worden", ob das Verfahren wegen fehlenden Tatverdachtes, mangelnden Tatnachweises oder Verjährung eingestellt wurde.

Weiterentwicklung der Leitlinien

Uzulis erklärte, hier habe inzwischen "ein Lernprozess stattgefunden". Dies zeige sich auch in der Weiterentwicklung der Leitlinien 2010 und 2013. So verpflichte deren aktuelle Fassung kirchliche Stellen auch bei Vorwürfen, die nach staatlichem Recht verjährt sind, zu eigenen Aufklärungsbemühungen.

Zuvor hatte bereits ein Sprecher des Münchner Erzbischofs eingeräumt, dass in solchen Fällen heute anders verfahren werde als noch vor zehn Jahren. "Die deutschen Bischöfe haben Konsequenzen aus bitteren Erfahrungen gezogen und entsprechende neue Leitlinien beschlossen, die für alle Bistümer gelten."

Kirchliche Voruntersuchung veranlasst

In dem Trierer Fall ermittelte die Staatsanwaltschaft 2006, 2013 und 2016 gegen den heute 64-jährigen Priester. Alle Verfahren wurden eingestellt. Die Akten von 2006 erhielt die Diözese nach eigenen Angaben erst im Frühjahr 2016. Aus diesen Unterlagen ergebe sich ein hinreichender Anfangsverdacht für Taten gegen eine damals minderjährige Person, die zwar nach staatlichem, nicht aber nach kirchlichem Recht verjährt seien.

Der heutige Trierer Bischof Stephan Ackermann hat inzwischen eine kirchliche Voruntersuchung veranlasst. Im Saarländischen Rundfunk hielt das anonymisierte mutmaßliche Opfer der Diözese vor, zehn Jahre zu spät reagiert zu haben. Dem beschuldigten Priester, der rund 30 Jahre in einer saarländischen Pfarrei tätig war, hat Ackermann im Mai den Kontakt zu Minderjährigen und das öffentliche Feiern von Gottesdiensten verboten. Der Geistliche war laut Bistum mehrfach mit Jugendlichen im Urlaub.


Quelle:
KNA