Nach dem gescheiterten Putsch hat die türkische Führung den Ausnahmezustand im Land verhängt. Dieser gelte für drei Monate, verkündete Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan nach einer Sondersitzung des Nationalen Sicherheitsrates und des Kabinetts in Ankara. Unter dem Ausnahmezustand kann Erdogan weitgehend per Dekret regieren. Grundrechte wie die Versammlungs- und die Pressefreiheit können nach dem Gesetz zum Ausnahmezustand ausgesetzt oder eingeschränkt werden.
Erdogan begründete den Ausnahmezustand mit Artikel 120 der Verfassung. Dieser erlaubt den Schritt bei "weit verbreiteten Gewaltakten zur Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Ordnung" oder bei einem "gravierenden Verfall der öffentlichen Ordnung". Der Beschluss muss im Amtsanzeiger veröffentlicht und ans Parlament übermittelt werden. Das Parlament kann die Dauer des Ausnahmezustands verändern, ihn aufheben oder ihn auf Bitte des Kabinetts verlängern.
Unter dem Ausnahmezustand können die Behörden beispielsweise Ausgangssperren verhängen, Versammlungen untersagen und Medien-Berichterstattung kontrollieren oder verbieten. Zuletzt war in der Türkei in den mehrheitlich kurdischen Provinzen Diyarbakir und Sirnak Ende 2002 der Ausnahmezustand aufgehoben worden, der auch nur über einzelne Provinzen verhängt werden kann.
Im Sicherheitsrat sind neben Erdogan und Ministerpräsident Binali Yildirim auch Kabinettsmitglieder und Militärführer vertreten, darunter Armeechef Hulusi Akar. Akar war von den Putschisten aus den Reihen des Militärs gefangen genommen und später befreit worden.
(dpa/Stand 21.07.16)