Über 70.000 Anträge auf Betreuungsgeld in NRW

Erfolgsmodell "Herdprämie"?

Kaum eine staatliche Leistung wurde so kontrovers diskutiert wie das Betreuungsgeld. Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch darauf, wenn sie ihr Kind nicht in eine öffentliche Einrichtung geben. Insgesamt haben bisher mehr als 300.000 Familien das Geld beantragt.

Umstritten: das Betreuungsgeld (dpa)
Umstritten: das Betreuungsgeld / ( dpa )

In Nordrhein-Westfalen wurden bundesweit die meisten Anträge auf Betreuungsgeld gestellt. Insgesamt haben in Deutschland mehr als 300.000 Familien die oft als "Herdprämie" kritisierte Leistung beantragt, wie die "Passauer Neue Presse" berichtete. Unter den Ländern lagen Nordrhein-Westfalen mit 70.578 und Bayern mit 68.000 gestellten Anträgen an der Spitze.

100 Euro im Monat

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in einer öffentlich geförderten Einrichtung in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld von derzeit 100 Euro monatlich erhalten Eltern von Kindern, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Gezahlt wird vom
15. Lebensmonat des Kindes an für 22 Monate.

"Erfolgsmodell" für Bayerns Familienministerin

Eine Umfrage der "Passauer Neuen Presse" unter den Bundesländern ergab die Zahl von 280.000 Anträgen. Sie dürfte allerdings inzwischen über 300.000 liegen, da einige Länder nur Angaben zu den Zahlen bis Januar oder März machen konnten. Bayerns Familienministerin Emilia Müller (CSU) nannte das Betreuungsgeld dem Blatt zufolge "ein wahres Erfolgsmodell".

Widerstand von SPD und Grünen

Die Leistung war von der schwarz-gelben Koalition auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Bei SPD und Grünen stößt das Betreuungsgeld seit langem auf Widerstand. "Ich bedauere es ausdrücklich, dass die neue Bundesregierung an dieser unsinnigen Leistung festhält", sagte die rheinland-pfälzische Familienministerin
Irene Alt (Grüne) der "Passauer Neuen Presse". Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Klage des SPD-regierten Hamburg gegen das Betreuungsgeld anhängig.


Quelle:
epd