Um Frauen besser vor sexueller Gewalt zu schützen, soll das Strafrecht nach fraktionsübergreifenden Forderungen im Bundestag weiter verschärft werden als bisher geplant. Aufdringliches Begrapschen könne für Opfer drastische psychische Folgen haben, sagte die Unions-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) bei der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung am Donnerstag. SPD-Fraktionsvize Eva Högl warb für eine Aufnahme des Grundsatzes, dass ein klares «Nein» für eine Bestrafung von Tätern reichen soll. Justizminister Heiko Maas (SPD) gab sich offen für weitere Schritte, will mit seinem Entwurf aber schnell offenkundige Lücken schließen.
Strafbar auch ohne Gegenwehr
"Es ist längst überfällig, Frauen in Deutschland besser vor sexueller Gewalt zu schützen", sagte Maas. Sexuelle Übergriffe sollen seinen Plänen zufolge unter bestimmten Bedingungen auch dann unter Strafe gestellt werden, wenn sich Opfer nicht massiv wehren oder wehren können. Dies soll etwa gelten, wenn Betroffene Übergriffe aus Angst um den Arbeitsplatz hinnehmen oder von sexuellen Attacken vollkommen überrascht werden. Beendet werden solle auch die "zynische Logik", dass es Tätern rechtlich zugute kommt, wenn Gewalt nicht gezielt vor einer Tat ausgeübt wird - aber etwa in einer Ehe ständig präsent ist.
Lücken schließen
Maas kündigte für den Herbst Ergebnisse einer Expertenkommision an, die das gesamte Sexualstrafrechtüberarbeiten soll. Dann wolle er etwa auch Diskussionen über so genannte Grapscherfälle "positiv begleiten". Das geplanten Gesetz ziele aber darauf, eklatante Lücken nicht länger offen zu lassen. "Sie müssen jetzt und sofort geschlossen werden."
(Quelle: dpa; 28.4.2016)