Falls die bisher beschlossenen Schritte sich als nicht ausreichend erweisen, um einen raschen Anstieg der Infektionen zu verhindern.
"Ausgangssperren könnte man auf Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz stützen", sagt der Staatsrechtler Stephan Brixen von der Universität Bayreuth dazu. "Da das Robert Koch-Institut die Gefährdungslage mittlerweile als hoch einschätzt, wäre das begründbar." Das Institut stufte die Gefährdungslage am Dienstag von "mäßig" auf "hoch".
Im Infektionsschutzgesetz steht, dass die zuständige Behörde - unter gewissen Voraussetzungen - Menschen verpflichten kann, "den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind".
Eine Ausgangssperre müsste man sich allerdings auch hierzulande mit Ausnahmen für wichtige Erledigungen, Arztbesuche oder den Weg zur Arbeit vorstellen. Solche Regelungen gibt es zum Beispiel in Frankreich oder Spanien. (dpa/Stand 17.03.2020)