Das Vier-Augen-Prinzip sichert in jedem Fall die zweckentsprechende Weiterleitung aller Gelder. Es schützt zugleich Mitarbeitende der Gemeinde gegen mögliche falsche Verdächtigungen. Das Ergebnis wird im Kollektenbuch eingetragen und mit den Unterschriften der beiden bestätigt.
In Ausnahmesituationen, wie bei einem großen Gemeindefest oder an Heiligabend sollten die Kollektengelder in ein geeignetes Behältnis gelegt, versiegelt und von zwei Personen abgezeichnet werden. Dann muss das Behältnis entweder bei einer Bank eingeworfen und das Geld dort gezählt werden oder es wird vorübergehend an einem sicheren Ort (Safe o. Ä.) aufbewahrt. In letzterem Fall kann das Geld dann später von zwei Personen gezählt und in das Kollektenbuch eingetragen werden. (Evangelische Kirche im Rheinland)