Ungarns Religionsgesetz weiter in der Kritik

Kirchenstatus von Orbans Gnaden

Für Negativschlagzeilen sorgt Ungarns konservative Regierungskoalition unter Ministerpräsident Victor Orban seit ihrem Amtsantritt im Mai 2010. EU-Haushaltspolitik und eingeschränkte Medienfreiheit werfen dunkle Schatten auf das Bild des Landes. Mit der weit weniger beachteten Kirchenpolitik tut sich ein weiteres Problemfeld der Regierung Orban auf.

Autor/in:
Karl Peters
 (DR)

Orban, dem Vorsitzenden der derzeit stärksten Partei "FIDESZ - Ungarischer Bürgerbund", gelang es während acht Jahren in der Opposition seit seiner ersten Abwahl als Ministerpräsident 2002 nicht, ein zusammenhängendes kirchenpolitisches Arbeitsprogramm zu erstellen. Inzwischen fehlt offenbar der Druck dazu. FIDESZ verfügt im Parlament über den stolzen Anteil von 68 Prozent der Sitze. Selbst der kleine Bündnispartner KDNP, eine populistische katholische Partei, erhielt wichtige Vorlagen und Anträge zum neuen Kirchengesetz teils nur wenige Stunden vor der Abstimmung.



Als das Kirchengesetz in der Nacht zum 11. Juli 2011 das Parlament passierte, wurde der ursprünglich von der KDNP vorgelegte Entwurf in den letzten Minuten von der FIDESZ-Fraktion wesentlich umgeschrieben. Der Verfassungsgerichtshof erklärte das Gesetz im Dezember für verfassungswidrig und setzte es außer Kraft. Mit Zweidrittelmehrheit wurde es an einigen Punkten unter der Führung von FIDESZ geändert und in aller Eile binnen zehn Tagen erneut verabschiedet - um es noch zum 1. Januar 2012 in Kraft treten zu lassen.



Zunächst 14 Kirchen und Religionsgemeinschaften wurden damit gesetzlich anerkannt, darunter die katholische, evangelische, reformierte und orthodoxe Kirchen, Juden, Baptisten und Unitarier. Mehr als 80 andere blieben "draußen", darunter auch die Scientology-Organisation. Religiöse Gemeinschaften und Vereine können den Status als Kirche laut dem Gesetz nur dann erhalten, wenn sie 100 Jahre internationale und 20 Jahre Tätigkeit in Ungarn nachweisen können. Ein entsprechender Antrag muss von mindestens 1.000 Personen unterzeichnet sein; über die Vergabe befindet das Parlament.



Verschiedene Spannungsfelder

Das Gesetz, vom Staatspräsidenten unterzeichnet und verkündet, zog eine Welle von Protesten nach sich. Kritiker erklärten, die rechtskonservative Regierung wolle das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat, ja die ganze Gesellschaft völlig neu gestalten.



Tatsächlich kommt in dem Gesetz die traditionelle Verbundenheit der katholischen Kirche mit den konservativen Parteien zum Ausdruck. Die kleineren Kirchen, die sich nicht berücksichtigt fanden, protestierten; sie befürchteten massive Benachteiligungen. Ohne den Status als "gesetzlich anerkannte Kirche" können sie keine staatliche Förderung erhalten. Viele Religionsgemeinschaften haben nun weniger Geld; das trifft wiederum die von ihnen unterstützten Gruppen wie sozial Schwache und Roma.



Ein weiteres Spannungsfeld ist der Bereich Schule und Bildung. Die großen Kirchen bekundeten im Frühjahr ihre Unzufriedenheit. Unter anderem schlugen die Bischöfe Verhandlungen zur Klärung einer verlässlichen Finanzierung kirchlicher Bildungseinrichtungen vor. Das zuständige Ministerium sagte dies zu; Ergebnisse wurden jedoch bislang nicht bekannt. Die ungelösten Aufgabenbereiche wurden einer neuen Regierungsstelle mit neuem Staatssekretär zugewiesen.



Mehrere religiöse Vereine und Religionsgemeinschaften haben sich in den vergangenen Monaten an den Verfassungsgerichtshof gewandt, um das Religionsgesetz zu kippen. Zuletzt tat dies vor einigen Tagen auch der ungarische Ombudsmann und Grundrechtekommissar Mate Szabo. Nach seiner Auffassung widerspricht das Gesetz an mehreren Stellen verfassungsrechtlichen Normen. So fehlten etwa genaue Kriterien für die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft - ebenso wie die Begründungspflicht im Fall einer Ablehnung.